Wer zahlt Mutterschaftsleistungen bei Nebenjob während der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer zahlt Mutterschaftsleistungen bei Nebenjob während der Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, Folgende Situation: Ich bin im Moment mit meinem 1. Kind in Elternzeit. Mit der Genehmigung von meinem jetzigen Arbeitgeber, würde ich gerne ein Arbeitsverhältnis bei einem zweiten Arbeitgeber, bis 850 €, in Elternzeit annehmen, da mir dies mein jetziger Arbeitgeber nicht ermöglichen kann. Nun möchte mein jetziger Arbeitgeber von mit schriftlich, dass ich die Elternzeit nicht frühzeitig beendige. Ist dies zulässig? Wenn ich nun in Elternzeit ein 2. Kind bekommen würde, kann ich doch die Elternzeit, einen Tag vor der neuen Mutterschutzfrist beendigen? Hier würde ich dann doch wieder den Arbeitgeberanteil auf das volle Gehalt vor der 1. Schwangerschaft erhalten? Oder läuft dies dann auf den 2. Arbeitgeber? Können Sie mir bitte weiterhelfen? Vielen Dank!

von zilv22 am 29.10.2015, 11:34



Antwort auf: Wer zahlt Mutterschaftsleistungen bei Nebenjob während der Elternzeit?

Hallo, verstehe gar ncht, wozu er das will. Sicherheit bei der Planung? Sie dürfen doch einseitig gar nicht die EZ vorzeitig beenden-nur bei neuer SchwS, - und das werden Sie ihm ja nicht bestätgen wollen. Also nicht machen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2015



Antwort auf: Wer zahlt Mutterschaftsleistungen bei Nebenjob während der Elternzeit?

Mit welcher Begründung will er das ? Ist nicht zulässig, der er bei Beendigung zur Nutzung des Mutterschutzes gar kein Mitspracherecht hat. Abgesehen davon bekommt er Mutterschutzlohn eh von der Krankenkasse wieder durch die Umlage 2.

von Sternenschnuppe am 29.10.2015, 12:30



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