Hallo,
unsere Tochter ist am 18.01.15 geboren. Bei meinem AG bin ich in Elternzeit. Seit Februar 2016 arbeite ich für ein paar Stunden die Woche bei einem anderen AG. Anfang 2018 kommt nun das zweite Baby.
Zustimmung des AG (vor der Elternzeit) liegt natürlich vor. Welcher Arbeitgeber muss den Anteil zum Mutterschaftsgeld zahlen. Der AG wo ich Vollzeit tätig war oder der AG in Teilzeit?
von
Alwe
am 17.07.2017, 20:41
Antwort auf:
Wer zählt den AG Anteil zum Mutterschaftsgeld ?
Hallo,
wenn die TZ Tätigkeit auf die EZ befristet war endet Sie mit Beendigung der EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Dann nur der AG 1
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2017
Antwort auf:
Wer zählt den AG Anteil zum Mutterschaftsgeld ?
Das liegt an dir wer zahlen muss.
Beendest du die laufende EZ nicht, dann gibt es den teil vom TZ-AG. Denn dein VZ-Vertrag ruht dann weiterhin, sprich deine EZ1 und dein Mutterschutz2 laufen gleichzeitig.
Beendest du die laufende EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz, lebt am nächsten Tag dein VZ-Vertrag wieder auf. Da dann auch dein Mutterschutz beginnt bekommst du volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Auch obwohl du keinen Tag gearbeitet hast.
Für das neue EG wird allerdings dein Einkommen vom TZ-AG herangezogen.
Restliche EZ von Kind 1 kannst du, falls Du zum neuen Mutterschutz die EZ beendest, mit Zustimmung des alten AG übertragen lassen für später.
Mitglied inaktiv - 18.07.2017, 15:09