Wer legt nach der Geburt die Arbeitszeiten fest, wenn nach der Geburt nur noch in Teiilzeit gearbeitet werden möchte? Kann der Arbeitgeber diese festlegen, oder hat der Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht? Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer, wenn im Nachhinein diese Zeiten durch "betriebliche Notwendigkeit" geändert werden sollen?
von
elke71
am 16.05.2013, 06:32
Antwort auf:
Wer legt die Arbeitszeiten fest
Hallo,
das Bestimmung Recht hatte der Arbeitgeber, er solle sich doch, wenn betrieblich möglich, die Belange des Arbeitnehmers halten
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2013
Antwort auf:
Wer legt die Arbeitszeiten fest
hallo, man kann seine wünsche äußern, aber wenn man z.b. im schichtdienst gearbeitet hat ,muss der ag den an nicht nur am vormittag einplanen!
das sollte man persönlich mit dem ag besprechen und gucken ob man auf einen nenner kommt!
von
carmenm.
am 16.05.2013, 14:11