Frage: Wer ist zuständig?

Hallo, Ich bin derzeit schwanger und beziehe ALG I. Zudem habe ich ein Beschäftigungsverbot nach Paragraph 4 MuSchG und bin gleichzeitig seit mittlerweile 9 Wochen krank geschrieben wegen einem Bandscheienvorfall. Nun habe ich Post bekommen von der Agentur für Arbeit, das diese aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zuständig sind und ich Krankengeld beantragen muss. Dieses wollte ich nun auch tun. Die Antwort von meiner Krankenkasse ist, das die nicht zuständig sind, weil ich im eingeschränkten und nicht im absoluten Beschäftigungsverbot bin, die Arbeitsunfähigkeit habe damit nichts zu tun, die dürfte die Agentur für Arbeit nicht mit einbeziehen. Wer ist für mich jetzt zuständig? Über den bin ich versichert? Beziehe ich weiterhin ALG I oder Krankengeld? Fühle mich von beiden stellen gerade im Stich gelassen. Stehe jetzt seit 3 Wochen ohne Geld da und weiß nicht mehr, wie ich meine Rechnungen begleichen soll... Wäre es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, damit das ganze beschleunigt wird?

von SaMe89 am 13.12.2018, 17:59



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Hallo, KK mit Krankengeld - die AU geht dem BV (wer auch immer es ausgestellt hat) vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2018



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Da stimmt ja einiges nicht an deiner Geschichte. Ein Beschäftigungsverbot nach § 4 kannst du nur von deinem Arbeitgeber haben - den hast du doch gar nicht als Arbeitslose. § 4 war das generelle Beschäftigungsverbot im alten MuSchG von 2017. Ist gar nicht mehr gültig. Was hast du denn genau für ein BV und von wem und worauf bezieht sich das? Aber da das BV von der AU ausgehebelt wird, ist davon auszugehen, dass du arbeitsunfähig bist und demnach von der KK Krankengeld beziehen kannst.

Mitglied inaktiv - 13.12.2018, 18:48



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Du kannst kein BV haben wenn AU. Entweder oder. Also das erst einmal klären. AU geht immer vor BV. Auch BV und ALG1 beißt sich. Wozu braucht es auch ein BV wenn man weder arbeit hat, noch wenn denn dann eine da wäre, man gar nicht arbeitsfähig wäre. Deshalb sagen wohl auch beide Stellen das sie nicht zuständig sind, weil die Sachen sich gegenseitig ausschließen.

von Felica am 13.12.2018, 19:04



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Ich habe nebenbei als Fahrlehrerin gearbeitet. Daher würde ich ab der 13ten SSW von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen. Was laut dem MuSchG auch sein MUSS! 4 Wochen später habe ich einen Bandscheibenvorfall bekommen. Und daher bin ich nun seitdem AU.

von SaMe89 am 13.12.2018, 20:03



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Aber genau das ist jetzt das Problem. Der Arzt hätte das BV nicht aussprechen dürfen sondern der AG. Jetzt scheinst du nicht mehr zu arbeiten, ein BV wäre also hinfällig. Wäre es wie es korrekterweise der Fall sein müsste, vom AG ausgestellt worden, hätte es mit Beendigung des Arbeitsvertrages automatisch geendet. Weder KK noch Arbeitsamt hätten dann jetzt ein Problem. Hintergrund der, man muss eben als Fahrlehrer kein BV bekommen. Sondern der AG muss die Möglichkeit haben zu prüfen ob er eine Ersatztätigkeit für dich hat, das wäre zB der Theorieunterricht. Selbst Post sortieren, Anmeldungen annehmen oder Kaffee kochen wäre zumutbar. Da der Arzt das nicht einschätzen kann und auch nicht wissen kann was der AG für Optionen hat, darf de Arzt ein BV wegen des Jobs nicht aussprechen. Es verwundert das das Amt überhaupt solange gezahlt hat. Eigentlich stellen die sich bei einem BV durch den Arzt immer sofort quer und stellen jede Leistung sofort ein. den mit einem solchen BV stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und somit fehlt die Grundlage für ALG1. So deren Argument. Selbst wenn der Gesetzgeber etwas anders sieht.

von Felica am 13.12.2018, 20:11



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Da heißt sich die Katze doch selbst in den Schwanz.... Was kann ich denn jetzt tun, um irgendwie Geld zu bekommen um meine Rechnungen zu bezahlen? Ändern kann ich das Beschäftigungsverbot ja nun nicht mehr.

von SaMe89 am 13.12.2018, 20:49



Antwort auf: Wer ist zuständig?

es gilt doch gar nicht. so oder so. es ist falsch. wenns dumm läuft musst du das was du im bv erhalten hast zurückzahlen weil das bv einfach faktisch falsch ist. von einer ärztin ausgestellt einen arbeitsplatz betreffend den es nicht gibt. zum andren gilt die krankmeldung. die steht über einem bv. denn wer krank ist ist nicht arbeitsfähig und für den gibt es kein bv. daher krankenkasse mit krankengeld

von mellomania am 13.12.2018, 21:40



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Du bist doch nach wie vor bei der Fahrschule in Teilzeit angestellt und beziehst wegen der 9wöchigen Krankheit Krankengeld über die KK. Das BV war von vorn bis hinten falsch ausgestellt. Deine Frauenärztin hätte das gar nicht ausstellen dürfen. Dein Arbeitgeber hätte einfach nur die Gefährdungsbeurteilung machen müssen und dich mit Ersatztätigkeiten wie Büro, Unterrichtsstunden einsetzen müssen. So ist es richtig. Das BV kann die Ärztin selbstverständlich zurückziehen. Wenn du wieder arbeitsfähig bist, kann dein AG die Entscheidung übernehmen. Und auch Fahrstunden geben ist nicht mehr verboten - es kommt nur auf die Gefährdungsbeurteilung an.

Mitglied inaktiv - 14.12.2018, 08:02



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Den Arbeitsplatz gibt es ja. Aber eben nur als Aushilfe. Und da habe ich nur zu verdient mit der damaligen Aussicht auf mehr Stunden und dadurch eben auch einen Festvortrag. Mein Chef und ich wollten das wir nach und nach die Stunden hochschrauben. Und dann kam nach kurzer Zeit der Bandscheibenvorfall, der alles durcheinander gebracht hat. Aber wenn das BV nicht gültig ist, warum stellt sich die Kasse so quer? Naja, nachher werde ich noch mal zur Kasse gehen und mein Glück versuchen.

von SaMe89 am 14.12.2018, 10:14



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Du musst das BV von der Ärztin ganz offiziell zurücknehmen lassen - weil sie dafür nicht befugt war. Die Gefährdungsbeurteilung wäre Sache des AGs gewesen. Ganz schön dumm von ihr gewesen, sich da einzumischen. Wenn die Bandscheiben wieder in Ordnung sind, gehst du einfach wieder arbeiten. Soweit du das mit dem Bauch leisten kannst. Wenn die Fahrstunden nicht gehen, dann kann der AG dich doch für andere Tätigkeiten heranziehen, nämlich den Theorieunterricht.

Mitglied inaktiv - 14.12.2018, 10:34



Antwort auf: Wer ist zuständig?

Jetzt mal der Reihe nach. Bist du noch bei der Fahrschule angestellt? Falls ja, als Minijob, in Teilzeit oder in Vollzeit? Zweite Frage dazu, weshalb dann ALG1? Ich bin wegen ALG1 bisher davon ausgegangen du bist bei der Fahrschule nicht mehr angestellt. Solltest du Minijobberin sein, hast du gar keinen Anspruch auf Krankengeld und wahrscheinlich nicht weiter auf ALG1 wenn entsprechende Anwartschaften nicht erfüllt worden sind. Minijobber zahlen ja weder in die Krankenversicherung ein, noch in die Sozialkasse. Bei dem BV hätte dann aber der AG weiter zahlen müssen, nicht das Amt. Auch die ersten 6 Wochen der Krankmeldung wäre Sache des AG. Solltest du bei der Fahrschule weiterhin mindestens in TZ beschäftigt sein, müssten die dein Gehalt weiter zahlen solange im BV. Für die AU gilt dann, die ersten 6 Wochen wieder der AG, danach die KK.

von Felica am 14.12.2018, 17:38