wer entscheidet welche Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt beim Beschäftigungs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wer entscheidet welche Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt beim Beschäftigungs

Kann ich das selber entscheiden, wenn es zu meinen Gunsten ist?

von babuba13 am 15.01.2015, 01:28



Antwort auf: wer entscheidet welche Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt beim Beschäftigungs

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2015



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