Liebe Frau Bader,
Ich bin derzeit noch in Elternzeit, die ich 1 Jahr lang beantragt habe. Mit meinem AG habe ich ausgemacht ab 1.11.17 wieder arbeiten zu kommen. Nun ist es so, dass mein Freund und der Vater des Kindes 2016 abgeschoben wurde und ich nun nicht mehr länger alleine mit Kind in DE bleiben möchte. Ab 2/18 ist die Einreisesperre vorbei. Dann würden wir gemeinsam nach DE wenn alles klappt.
Sollte mein AG meine Bitte die Elternzeit zu verlängern ablehnen, kann ich dann ganz normal kündigen, wenn ich diesen Monat noch ein Gespräch suche?
LG und vielen Dank.
von
MrsPebbels
am 14.07.2017, 14:57
Antwort auf:
Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?
Hallo,
da Sie weniger als 2 Jahre benatragt haben gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2017
Antwort auf:
Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?
Hallo,
Was anderes:
Kann der Vater des Kindes nicht jetzt schon die Familienzusammenführung beantragen.
Das Recht des Kindes auf Zusammenleben mit dem Vater ist ja in der Regel sehr gewichtig.
Habt ihr euch da schon erkundigt?
Luvi
von
luvi
am 14.07.2017, 15:15
Antwort auf:
Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?
Danke für deine Idee. Wir haben einen Anwalt genommen und er sagte das es an der Sperre an sich nichts ändern würde..
LG
von
MrsPebbels
am 15.07.2017, 21:59
Antwort auf:
Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?
Hallo,
Es gibt ein gutes Forum für ausländerrechtliche Themen.
info4alien.de
Lies dich da Mal rein.
Ich hab bis jetzt immer sehr kompetente Antworten bekommen.
Es antworten u.a. auch Mitarbeiter von Botschaft, Ausländerbehörde, Flüchtlingshilfe.
Viel Glück
Luvi
von
luvi
am 16.07.2017, 21:41