Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

Liebe Frau Bader , ich bedanke mich herzlich für Ihre Rückmeldung, aber zurzeit brauche ich von Ihnen wieder eine Hilfe oder ein Rat . Gestern Vormittag hat mir mein FA für 1 Monat ( bis 15.11) mein Krankschreibung verlängert ( Nach den OP in September) Und heute Nachmittag war ich spontan in eine Vorstellungsgespräch( als Zahnärztin) und unvermutet hatte ich eine Zusage bekommen. Morgen soll ich wieder kommen und mein Arbeitsvertrag nach Hause mitnehmen und durchlesen. Wenn alles ok wird , dann soll ich den AV unterschreiben und ab 5.11 mit der Arbeit anfangen . Über meine Krankschreibung habe ich geschwiegen. Morgen möchte ich auch sagen , dass ich bis 15.11 noch krankgeschrieben bin, und ab 16.11 darf ich arbeiten. Ich bin zurzeit verwirrt ((( 1)Was passiert , wenn ich doch mein Arbeitsvertrag unterschreibe,( obwohl ich krankgeschrieben bin) Oder darf ich überhaupt nicht bis 15.11 keine AV unterschreiben ?gesetzliche Verbot ist? 2) wenn ich trotzdem AV unterschreibe und werde ich bis 15.11 schwanger, von wem kriege ich dann MG und EG und wie viel ( von mein OP hatte ich 3 Monate voll gearbeitet und mein Chef hatte mich gekündigt. Zurzeit kriege ich 75% Krankengeld von meine letzen Gehalt . Ich bedanke mich herzlich für Ihre Rückmeldung Mit freundlichen Grüßen Meli13

von Meli13 am 16.10.2018, 22:50



Antwort auf: Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

Hallo, 1. Der Ag wird sicherlich in der Probezeit direkt wieder kündigen. Schwanger sind Sie ja nicht 2. MG lt. Vertrag, EG nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt, ohne Mo. mit MG u EG (bis zum 14 LM) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2018



Antwort auf: Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

Ich verstehe nicht so genau, was Du eigentlich willst. Tatsache ist, dass Du selber Deinen Krankenstand beenden kannst, wenn Du Dich in der Lage dazu fühlst, arbeiten zu gehen. Das scheinst Du einerseits zu wollen, andererseits willst Du gleich wieder schwanger werden, um dann was zu bewirken? Ein BV beim neuen Arbeitgeber? Vielleicht solltest Du Deinen Lebensentwurf überdenken und Dir darüber klar werden, ob Du nur möglichst viel abgreifen willst oder arbeiten willst oder was eigentlich?

Mitglied inaktiv - 16.10.2018, 23:24



Antwort auf: Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

irgendwie drängt sich der verdacht auf, schnell vertrag unterschreiben, dann schwanger. warum genau? möchtest du arbeiten? dann tu das doch erstmal. verstehe das irgendwie nicht sooo ganz

von mellomania am 17.10.2018, 01:10



Antwort auf: Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

Du kannst Patientenberatungen durchführen, Modelle ausgießen, Ablage + Post, Rezeption inkl. Telefon, Schriftverkehr, Dateneingabe usw durchführen. Ansonsten unterschreibe den AV und melde nach 3-4 Wochen: "Hurra schwanger".

von mirage am 17.10.2018, 07:35



Antwort auf: Wenn bis 15.11 krankgeschrieben bin, darf ich bis 15.11 AV unterschreiben

Hallo, Momentan darf ich überhaupt nicht arbeiten, weil zurzeit nach OP Gesundheit schlimmer geworden ist. Aber ich möchte auf jeden Fall arbeiten.Mein Arbeit bringt mir richtig Spaß. Und ich verstehe, dass die einige Leute denken, AV unterschreibe und dann sofort schwanger werden. Nein! Ich interessiere mich nur aus gesetzlichen Gründen , ob darf ich AV unterschreiben , ( wenn ich krankgeschrieben bin ) oder nicht? Und auch Kinderwunsch steht bei uns seit Jahren lang. Und ich hatte schon bis meinen Krankheit mehr als 3 Jahre gearbeitet. Nur zwischen April und May war ich 1,5 Monat Arbeitsuchenden wegen Umzug , sonst war ich immer tätig.Diesmal leider war ich, wegen des Krankheit in Probezeit ,mehr als 3 Woche krank, und mein Arbeitgeber hat mich gekündigt. Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Rückmeldung Frau Bader.

von Meli13 am 17.10.2018, 13:54



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