Wenn EZ 2 Jahre genommen wird dann auf 3 verlängert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wenn EZ 2 Jahre genommen wird dann auf 3 verlängert

Wenn ich EZ beim 1.kind -> 2 Jahre nehme , ich dann in der Zeit (zum Ende der EZ wieder schwanger werde) ist es besser das 3. EZ Jahr dran zu hängen oder wie sollte man das machen? Was würde man an geld bekommen, wenn man 1 jahr EZ verlängert und mit Kind Nr. 2 schwanger ist? Durch meinen Beruf (Zahnarzthelferin) werde ich gleich ein BV bekommen und da mein Chef eine andere für mich einstellt werde ich zu diesem Chef nicht mehr gehen, da er nur VZ beschäftigen kann! Glg :-) Wäre sehr dankbar für eine genaue Antwort!

von Jenny25 am 08.11.2012, 09:54



Antwort auf: Wenn EZ 2 Jahre genommen wird dann auf 3 verlängert

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (Gesetz ab 2013) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2012



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