Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit bin ich in der 8. ssw, die mittels ICSI zustande kam. Bis zum 25.07 bin ich krank geschrieben und danach geht es unmittelbar ins BV. Nun befinde ich mich in einer verzwickten Lage. Seit dem 01.03.2016 arbeite ich Vollzeit in meinem Betrieb, (vorher ca 1 1/2 Jahre Teilzeit in diesem Betrieb) Nun ich die Stelle, die ich seit dem 1.3 ausführe auf 6 Monate Probezeit beschränkt gewesen in der ich mich ja noch befinde. Meine Chefin sagte mir nun, das sie mich natürlich nicht weiterhin Vollzeit als Teamleitung beschäftigen kann wenn ich nicht da bin und somit eine Vertragsveränderung veranlassen wird, die mich wieder auf Teilzeit runterstuft. Diesbezüglich treffen wir uns im Laufe des nächsten Monats noch einmal. Aber welches Gehalt bekomme ich dann während des BV ? Und wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus, wenn ich vorraussichtlich ab August wieder einen Teilzeit Vertrag erhalte den ich ja aber nicht wirklich antrete aufgrund des BV? Wovon sie natürlich auch schon weiß. Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße !

von Kinderwunsch 1.0 am 19.07.2016, 13:14



Antwort auf: Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Schwangerschaft bekommen würden. Die Arbeitgeberin kann nicht einseitig den Vertrag ändern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2016



Antwort auf: Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

Hallo, ohne Zustimmung von Dir kann sie Dich nicht mehr auf Teilzeit runterstufen. Die Probezeit ist aufgrund der Schwangerschaft automatisch "bestanden". Da hat Deine Chefin "Pech" gehabt. Du bleist Vollzeit und bekommst im BV auch das volle Gehalt.

Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 13:22



Antwort auf: Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

Das stimmt nur teils. es kommt drauf an was genau da vertraglich vereinbart wurde. Wenn die Vollzeitstelle von Anfang an befristet war, dann muss da auch gar nicht geändert werden. Da muss dann auch nichts gekündigt werden oder ähnliches. Die Befristung läuft dann einfach aus. Das machen nicht wenige AG im Rahmen der "Probezeit". Fraglich wäre eher gewesen hätte der AG das als Probezeit bezeichnen dürfen, er kannte ja die Arbeitsfähigkeit der Angestellten. In dieser zeit dürfte dann auch der Teilzeitvertrag "geruht" haben, ähnlich wie eben innerhalb der Elternzeit. Ist der Hauptvertrag aufgestockt worden auf Vollzeit und steht da der Vertrag ist unbefristet, die ersten 6 Monate gelten aber als Probezeit, dann hat der AG Pech gehabt. Probezeit gilt dann als bestanden und ohne Zustimmung der TE darf da auch nichts runtergestuft werden bei den Stunden. Aber auch hier die Frage, hätte er überhaupt eine Probezeit machen dürfen - ist aber eh einerlei. Persönlicher Rat, ich würde den Vertrag vor Ort von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 18:15



Antwort auf: Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

Danke für eure Antworten! Ich habe mich nicht vernünftig ausgedrückt, denke ich. Also die Probezeit ist berechtigt, weil sich auch die Position geändert hat und deshalb die Vollzeitstelle zustande kam. Und ich habe leider noch keinen unbefristeten Vertrag. Im November läuft der aus. Meine Chefin wollte mich aber trotzdem ins unbefristete Arbeitsverhältnis übernehmen, allerdings als Teilzeitkraft dann. Ich denke, wenn ich mich weigere die runterstufung zu unterschreiben gibt's auch keinen unbefristeten Vertrag.. Aber wie wirkt sich das auf das Geld aus ? Normalerweise zählen doch die letzten 13 Wochen vor BV und da bezog ich Vollzeitgehalt ?

von Kinderwunsch 1.0 am 20.07.2016, 07:09



Antwort auf: Welches Gehalt während Beschäftigungsverbot?

Du bekommst das was Du laut Vertrag verdienen würdest. Das mit den 13 Wochen ist für Frauen mit Stundenlohn und unterschiedlichen Wochenstunden zum Beispiel. Teilzeit ist definitiv besser als gar keine Verlängerung.

von Sternenschnuppe am 20.07.2016, 07:15



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