Hallo Frau Bader,
Mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage. Ich befinde mich seit 10.10.2013 im Beschäftigungsverbot. Ab Mitte Januar ändert sich mein Arbeitsvertrag von 30 Stunden/ Woche auf 20 Stunden/ Woche mit einem natürlich geringerem Gehalt. Tritt ab Januar dann tatsächlich das geringere Gehalt im Beschäftigungsverbot in Kraft?
von
beathomas
am 28.10.2013, 13:02
Antwort auf:
welches Gehalt( bei späterer Vertragsänderung) bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja. Sonst wären Sie durch das Beschäftigungsverbot bevorteilt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2013
Antwort auf:
welches Gehalt( bei späterer Vertragsänderung) bei Beschäftigungsverbot
Wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde, ja.
Du bekommst im Beschäftigungsverbot das bezahlt was Du auch bekommen würdest könntest Du arbeiten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 13:10