Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe während meiner noch aktuell laufenden Elternzeit meine alte Arbeitsstelle gekündigt und eine neue bessere Stelle gefunden. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Der Beginn der neuen Tätigkeit ist erst am 15.10. Nun bin ich nach Vertragsunterschrift, noch vor Antritt der Stelle, schwanger geworden. Was passiert, falls der Betriebsarzt/Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausspricht, wer zahlt das Gehalt und wieviel? Besten Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen
von Finns Mama am 08.09.2014, 21:21