Welcher Vertrag nach Elternzeit.....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welcher Vertrag nach Elternzeit.....

Hallo Frau Bader, ich habe bis November 2015 noch Elternzeit. Diese war für 1 Jahr beantragt. Danach möchte ich Teilzeit wieder arbeiten. Diesen Wunsch habe ich auch schon schriftlich beim Arbeitgeber geäußert aber noch keinen neuen Vertrag unterschrieben. Nun bin ich evt wieder schwanger. Was zählt dann? Falls es so sein sollte bekomme ich wieder ein Beschäftigungsverbot. Welchen Lohn bekomme ich dann Teilzeit oder Vollzeit? Vielen Dank

von Mia1989 am 26.06.2015, 16:03



Antwort auf: Welcher Vertrag nach Elternzeit.....

Hallo, das kommt darauf an, wie es weitergeht. Wenn Sie einen offiziellen Antrag gestellt haben, würde ich schnellstmöglich versuchen, ihn zurückzunehmen, bevor der Arbeitgeber zustimmt. Denn dann geht der Vollzeitvertrag und Sie bekommen Beschäftigungsverbot in Vollzeit-Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2015



Antwort auf: Welcher Vertrag nach Elternzeit.....

Hallo, diese Frage ist doch schon vielfach beantwortet: 1. Elternzeit kann zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden. Nicht vorher, um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. 2. Wenn der TZ-Vertrag geschlossen ist und dieser nicht auf die Elternzeit befristet ist, gibt es den Mutterschutzlohn nur aus dem Teilzeitgehalt. Dies gilt auch für ein Beschäftigungsvebot nach Elternzeit, d.h. es kommt auf den Vertragsstatus an. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Endes der Elternzeit im November ein Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie abhängig vom dann existierenden Vertrag den Mutterschutzlohn. Ist noch kein neuer Vertrag geschlossen, entsprechend aus dem Vollzeitlohn. LG

von Lina_100 am 28.06.2015, 22:50



Antwort auf: Welcher Vertrag nach Elternzeit.....

Hallo liebe Lina_100, vielen Dank erst einmal für die Antwort. Ich weiß, dass die Frage hier schon mehrmals gestellt wurde. Nur in meinem Fall habe ich schon ein Schreiben an meinen Arbeitgeber nach der Geburt meiner Tochter im November geschickt, mit dem Wunsch nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten zu wollen. Davor hab ich Vollzeit gearbeitet. Nun wollte ich wissen, wie sich das in diesem Fall verhält. Ich weiß nicht ob ich einen neuen Vertrag unterschreiben muss. Bei uns in der Firma ist es üblich, dass man wenn man Stunden reduzieren wil ein Schreiben aufsetzt in den man schreibt wie vie man arbeiten will. Wenn es dann möglich ist geht man mit den Stunden runter. Ich arbeite im Krankenhaus. Deshalb bin ich nun überfragt wie es in dieser Situation ist. Vielen Dank noch einmal für die Antwort

von Mia1989 am 29.06.2015, 07:46



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