Welcher AG ist nun zuständig? Müssen beide Arbeitsplätze frei gehalten werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welcher AG ist nun zuständig? Müssen beide Arbeitsplätze frei gehalten werden?

Hallo ich befinde mich mit dem ersten Kind in der Erziehungszeit, die Ende Sept. endet. Da mein erster (Haupt-) AG mir keine Teilzeit während der Erziehungszeit anbieten konnte, habe ich in einem anderen Unternehmen einen 450,- Jo angenommen den ich seit März 2013 ausübe. Nun bin ich wieder schwanger (ET Mai 2014). Wie ist die Rechtslage: Welcher AG muss für das Mutterschaftsgeld aufkommen? Haupt-AG oder 450,- Euro-A? In welcher Höhe? Müssen mir beide Firmen den Arbeitsplatz frei halten oder endet mit dem Mutterschaftsurlaub der Job bei der 450,- Stelle (unbefristete Stelle). Kann mich mein 450,- AG (Online-Versand mit schweren Paketen schleppen) aufgrund der Nicht-mehr-Einsetzbarkeit kündigen??

von belli345 am 15.11.2013, 12:28



Antwort auf: Welcher AG ist nun zuständig? Müssen beide Arbeitsplätze frei gehalten werden?

Hallo, finanziell am besten stellen Sie sich, wenn Sie die 1. EZ am Tag vor dem 2. Mutterschutz beenden. Dann bekommen Sie MG vom Haupt-AG in Höhe des vollen VZ-Lohnes. Dann können Sie danach bei AG 1 wieder in EZ gehen.- Bei AG 2 kommt es darauf an, ob der Vertrag auf die EZ befristet war. Dann muss man mit ihm klären, wie esw weiter geht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2013