Welchen Zeitraum bei Beantragung Elternzeit dem Arbeitgeber angeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welchen Zeitraum bei Beantragung Elternzeit dem Arbeitgeber angeben?

Hallo Frau Bader, Mein ET ist der 30.01.2016. Ich bekomme aber einen geplanten Kaiserschnitt am 20.01.2016. Mein Mutterschutz begann am 19.12.2015 und endet laut ET am 26.03.2016. Ich beziehe Mutterschaftsgeld von der KK und Arbeitgeberzuschuss vom AG. Ich möchte ein Jahr zu Hause bleiben.Und im Anschluss an die Elternzeit noch ein Tag Resturlaub nehmen, damit ich nicht am ersten Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten muss. Wenn ich meinem AG schriflich die Elternzeit mitteile. Schreibe ich dann . Ich beantrage Elternzeit vom 20.01.2016 bis 19.01.2017 und ein Tag Resturlaub für den 20.01.2017?? Und beim Elterngeldantrag nehme ich dann die gleiche Zeit? Möchte gleich im Anschluss in Elternzeit gehen. MfG steffifischi79

von steffifischi79 am 05.01.2016, 14:10



Antwort auf: Welchen Zeitraum bei Beantragung Elternzeit dem Arbeitgeber angeben?

Hallo, Sie können individuell das Datum hinein setzen, was Sie wollen. Die Elternzeit beginnt aber mit der Geburt, wenn Sie also ein Jahr nehmen ist der erste Arbeitstag der erste Geburtstag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2016



Antwort auf: Welchen Zeitraum bei Beantragung Elternzeit dem Arbeitgeber angeben?

Du hast für beides Zeit bis nach der Geburt, da du ja mindestens 8 Wochen Mutterschutz hast. Dann kannst du das reale Datum angeben. Man weiß nie, ob die Krümel sich nicht doch noch einen Tag eher auf den Weg machen ;) Dein Mann, falls er den ersten Monat machen will, gibt beim AG einfach an, dass er ab Geburt (vorr. am...) für x Monate Elternzeit beantragt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 05.01.2016, 21:46



Antwort auf: Welchen Zeitraum bei Beantragung Elternzeit dem Arbeitgeber angeben?

Für den Mann ist es eh zu spät falls er wirklich ab Geburt Elternzeit nehmen wollte. Die Meldung muss dem AG 7 Wochen vor Abtritt vorliegen - ws bis zum 20ten oder auch 30.01.2016 wohl nicht mehr schaffbar wäre. Frau hat für die Meldung bis 7 Wochen VOR Ende des Mutterschutzes Zeit, also in der Regel bis 1 Woche nach Geburt, bei Frühgeburt oder Mehrlingen entsprechend verlängert. Mutterschutz bedeutet ein absolutes Beschäftigungsverbot, deshalb diese Option. Du kannst also warten, oder Du gibst deinem AG einfach bescheid das du ab Geburt 1 Jahr Elternzeit nimmst. Und dann im Anschluss daran eben 1 Tag Resturlaub. Und reichst dann nach der Geburt das genaue Datum nach. Auch ein geplanter KS kann sich ja immer verschieben. Oder Kind kommt doch von alleine früher. Du kannst dir den Tag Urlaub aber auch sparen, da du Elternzeit eh immer innerhalb der 3 Jahre wählen kannst wie Du willst. Du bist also nicht auf ganze Jahr oder Monate beschränkt. Elterngeld wird dagegen nach LEBENSmonaten gerechnet. Sprich, sollte Kind wirklich am 20.01 kommen, dann ist 20.01.19.02 der erste Lebensmonat. Und dieses müsstest du dann bei der Planung auch berücksichtigen. Denk auch daran, Elterngeld wird im voraus gezahlt, sprich Du bekommst dein letztes Elterngeld dann um den 20.12.16. Dein erstes Gehalt aber je nach Auszahlung und wie du wirklich arbeitest erst ab Februar oder gar März. Also rechtzeitig etwas zur Seite legen - als kleiner Tipp.

Mitglied inaktiv - 06.01.2016, 18:16



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