Hallo, mein Sohn bekommt Schlagzeugunterricht in einer privaten Musikschule. Laut AGB bekommt man die monatl. Gebühr erlassen ,wenn ein Kind längerfristig erkrankt und ein ärztl. Attest vorliegt. Dies ist bei uns der Fall. Mein Sohn hat sich das Hangelenk gebrochen und ich wil für 5 Mal Unterricht im Monat Oktober die Gebühr erlassen bekommen. Attest liegt vor. Reaktion der Musikschule: Sie bekommen die Gebühr erlassen, müssen aber 50% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zahlen, ansonsten zahlen sie die normale monatliche Gebühr. Ist 50% Bearbeitungsgebühr rechtens? Das eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden muss steht in den AGB, jedoch nicht die prozentuale Höhe. Danke
von Mariakat am 30.09.2015, 12:30