Hallo,
Ich habe zu dem Thema soviel gelesen und irgendwie werde ich nicht schlau draus.
Nach 12 monatiger Elternzeit habe ich im Rahmen vom Partnerschaftsbonus wieder angefangen zu arbeiten.
Dieser Zeitraum lief von April bis August auf 67 ,67% mit dementsprechend anteiligem Gehalt, und offiziell heisst es ja immer man befindet sich hier in Elternzeit mit zusätzlicher Arbeit. Seit August arbeite ich wieder Vollzeit, da sich Baby Nummer 2 für Januar angekündigt hat 😃
Meine Arbeitgeber hat mir dazu geraten die Arbeitszeit aufgrund Zahlungen wie MutterschutzGeld zu erhöhen. Sofern es geht. ....
Jetzt hab ich seit gestern unverhofft ein BV bekommen, da meine Ärztin Grund zur Sorge hatte.... (ctg, eiweis im urin).
Ich bin jetzt in der 25. Woche, und frage mich nun...Wie wird denn jetzt mein Gehalt berechnet, da ich ja eigentlich keine vollen 13 Wochen gearbeitet habe, trotzdem das ich im April angefangen habe.
Danke und grüße
Doris
von
Doris86
am 23.09.2017, 08:48
Antwort auf:
Welchen Lohn bekomme ich im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
nach VZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2017
Antwort auf:
Welchen Lohn bekomme ich im Beschäftigungsverbot?
Glück gehabt, Vollzeit. Die 13 Wochen spielen keine Rolle. Alles Gute.
Mitglied inaktiv - 23.09.2017, 09:51
Antwort auf:
Welchen Lohn bekomme ich im Beschäftigungsverbot?
Danke für die Antwort. Ich muss sagen das ich es von meinem AG schon sehr nett fand das er mich wieder in Richtung voller beraten hat, hat für mich ja nur Vorteile.
Zum Verständnis, vollzeitLohn weil die partnerschaftbonusMonate quasi nicht zählen?
von
Doris86
am 23.09.2017, 14:21
Antwort auf:
Welchen Lohn bekomme ich im Beschäftigungsverbot?
Du kriegst im BV das, was du auch ohne kriegen würdest. Bei dir jetzt Vollzeit. Wärst du vor August ins BV gegangen, hättest du halt das Gehalt bekommen, was du von April bis August Verdient hast. Die 13 Wochen werden, so wie ich das verstanden habe, dann herangezogen, wenn frau kein festes Monatsgehalt hat, sondern unterschiedlich viel verdient z.B. auf Provisionsbasis.
von
-Talia-
am 23.09.2017, 16:00