Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag endet genau 1 Tag bevor ich in den Mutterschutz gehe. Nun habe ich mich bezüglich des Anspruches auf Mutterschaftsgeld an meine KK gewendet. Diese meint ich hätte keinerlei Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da ich zu dem Zeitpunkt nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehe und aufgrund des Mutterschutzes auch nicht arbeitslos gemeldet bin. Von der AA habe ich die Aussage bekommen mich zum Ende meiner Elternzeit arbeitslos zu melden. Ist das nun korrekt, dass ich aufgrund dieser zeitlichen Umstände keinerlei Ansprüche auf Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld habe? Viele Grüße shcr-md
von shcr-md am 05.06.2015, 17:00