Liebe Frau Bader, ich bin im September 2013 und Anfang Juni 2015 Mutter geworden. Bei meinem ersten Kind war ich im Anschluss nach den Mutterschutz für 12 Monate in Elternteilzeit und habe stundenweise nach drei Monaten gearbeitet. Dies habe ich auch bei meinem zweiten Kind gemacht. Ich war hier ebenfalls 12 Monate nach dem Mutterschutz in Elternteilzeit und habe stundenweise von zu Hause gearbeitet. Dies allerdings mit einer zweimonatigen Unterbrechung, bei der ich Vollzeit gearbeitet habe. Dies war auch im Vorfeld so mit meinem Arbeitgeber abgestimmt. Nun überlege ich, noch einmal in Elternteilzeit für 12 Monate zugehen. Da Sie mir von mehreren Seiten empfohlen wurden, hätte ich hierzu noch einige Fragen: - Wird der Mutterschutz der Elternzeit angerechnet? - Für welches der beiden Kinder hätte ich noch Anspruch auf Elternzeit? - Wie waren noch einmal die Fristen, bis wann ich den Arbeitgeber informieren muss? - Ab welchem Zeitpunkt greift eigentlich der Kündigungsschutz? Ab dem Zeitpunkt des Antrags oder an dem Zeitpunkt, wenn man die Elternzeit antritt? Es wäre unheimlich toll, wenn Sie auch mir für meine Entscheidungsfindung - ob und wann ich noch einmal in Elternteilzeit gehe - helfen könnten. Mit den allerbesten Grüßen und vielen lieben Dank im Voraus
von Sunny123 am 18.04.2017, 14:56