Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe nun seit 2Monaten getrennt mit meiner Tochter (1 1/2Jahre) vom Kindesvater. Nun habe ich am Freitag Post von einer Anwältin bekommen das er nun einen Vaterschaftstest haben will. Er steht seit Geburt an als Vater in der Geburtsturkunde und will ab 01.10.14 auch angeblich Unterhalt zahlen der auch schon berechnet wurde. Kann er einfach so ein Vaterschaftstest anforden, obwohl er die Vaterschaft anerkannt hat und auf welche weiteren Schritte muss ich mich einstellen?? Lg Sandra

von mia_sun_27 am 08.09.2014, 21:15



Antwort auf: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Hallo, kann er, wenn er berechtigten Zweifel hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2014



Antwort auf: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Warum, wo ist das Problem. Würde ich ihn auf eigene Kosten machen lassen. Wenn Du sicher bist das er der Vater ist, hast du doch nichts zu befürchten. Udn Kosten hast du auch keine, ist sein eigenes "Privatvergnügen"

Mitglied inaktiv - 08.09.2014, 21:17



Antwort auf: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Lass ihn den bestellen, macht ihn zusammen. Beide Adressen fürs Ergebnis rein und bringt ihn zusammen zur Post. Die Beziehung ist beendet, er soll mindestens noch 17 Jahre Unterhalt zahlen. Da darf man gerne Sicherheit haben, DU weisst dass er es ist, er möchte das halt schwarz auf weiss. Viel viel schlimmer wird es wenn das Kind alt genug ist diese Zweifel zu realisieren. Also gib ihm die Sicherheit und fertig. Thema für immer vom Tisch.

von Sternenschnuppe am 08.09.2014, 21:28



Antwort auf: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Ja das stimmt aber warum kommt er denn ausgerechnet jetzt damit sie ist doch nun schon 1 1/2 sie hat die selben gesichtzüge wie er usw. Sie kam 12Wochen zu früh und eigentlich sollte sowas doch Eltern zusamm schweißen. Klar weis ich das er der Vater ist, ich bin nur so verdammt doll enttäuscht und sauer. Ich hatte genug Rennerein seit der Trenung.

von mia_sun_27 am 08.09.2014, 21:47



Antwort auf: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Weil ihr jetzt kein Paar mehr seid und er noch verdammt lange zahlen soll. Mal ganz platt gesagt : Würdest Du jetzt noch für ihn alleine einen Kreditvertrag über 150 000€ unterschreiben und das Geld auf sein Konto überweisen lassen ? Er hadert, warum auch immer, Einfluss von Freunden, Enttäuschung, was auch immer, Du kannst ihm Sicherheit geben. Sich zu verweigern schürt doch nur die Zweifel und gibt einen Knacks in Eure zukünftige Elternbeziehung. Sei die Klügere ;-)

von Sternenschnuppe am 09.09.2014, 07:24



Antwort auf: Welche Rechte hat der Vater unser gemeinsamen Kindes

Ich bin ganz ehrlich. ich bin dafür das bei JEDER Geburt eines Kindes ein Abstammungszeugnis gemacht wird. Damit wären solche zweifel schon da geklärt. Und die ganzen "Weiber" welche meinen Kuckuckseier legen zu müssen hätten mal echte Sorgen. Ich kenne durchaus 2 Väter bei mir im Bekanntenkreis welche jahrelang dachten, das wäre ihr Nachwuchs, und dann stellte sich heraus, sie sind es nicht. In einem Fall kam das Kidn auch noch während der Ehe udn es stellte sich erst 15 Jahre später heraus. Vater darf trotzdem zahlen, Mutter lacht sich ins Faustchen und das Kind ist völlig durch weil es sich absolut "wurzellos" fühlt. Ein Test bei der geburt hätte das ganze gar nciht erst zum Problem werden lassen. Und da ist es auch völlig egal, ob der "Ziehvater" sich wie der "echte" Papa auch weiterhin kümmert. Ausserdem, sage ich es mal ganz klar so, wenn eine Mutter sich bei sowas weigert mitzumachen, denke ich als Frau auch sofort, tja, da hatte der Mann wohl den richtigen Riecher.....

Mitglied inaktiv - 09.09.2014, 17:55



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