Hallo,
ich hoffe Sie können mir helfen, denn ich weiß nicht mehr weiter und irgendwie kann mir niemand wirklich helfen.
Ich bin eine Alleinerziehende Mutter von einem 6 jährigen Sohn. Der Vater hat und ich haben das geteilte Sorgerecht, aber mein Sohn lebt bei mir.
Der Vater bringt ihn ab und zu in den Kindergarten und jeden 2. Sonntag von 10 bis 17:30 Uhr haben die beiden einen Papa Tag. Mehr lässt der Papa leider nicht zu.
Wir sind beide im Einzelhandel tätig. Ich in Teilzeit und er in Vollzeit.
Mein Problem ist Folgendes:
Ich muss Samstags arbeiten und der Vater auch. Ich konnte mich mit meinem Chef darauf einigen das ich nur zwei Samstage im Monat arbeite, jedoch der Vater weist alle pflichten von sich und sagt ich muss da arbeiten und werde daran nichts ändern. Bis dato hatte ich noch eine Betreuung fürs Wochenende, allerdings ist diese jetzt abgesprungen. Eine neue Betreuung für die selben Kosten ist mir aber nicht möglich, da es mit Zuschüsse keine Betreuung für den Zeitraum und der Altersklasse meines Sohnes gibt. Und ohne Zuschüsse kann ich mir das nicht leisen, da das Minimum pro Tag 100€ wären und ich maximal 60€ zahlen könnte. Der Vater beteiligt sich leider auch nur sporadisch daran. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen das man als Vater mit Sorgerecht nur Vorteile haben kann und sich an nichts halten muss. Da ich jetzt keine Betreuung für Samstage habe, steht womöglich mein Job auf dem Spiel und ich weis keine Lösung. :(
Ich hoffe Sie können mir irgendwie helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne
von
JamieElias2010
am 15.07.2016, 22:57
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich bei der Betreung meines Sohnes?
Hallo,
Sie haben leider keinen Anspruch darauf, dass er sich um das Kind kümmert.
Nach Auffassung des BGHs dient der Kindergartenbesuch in erster Linie der Erziehung und Förderung des Kindes und hat nicht den Zweck, dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Der BGH hat damit klargestellt, dass Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung in den Tabellenbeträgen nicht enthalten sind - auch nicht in den Beträgen der höchsten Gruppen.
Kindergartenbeiträge bzw. Kosten für die Kinderbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung stellen in vollem Umfang Mehrbedarf des Kindes dar, für den beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen haben.
Nur die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind mit dem Tabellenunterhalt abgegolten und müssen herausgerechnet werden.
Ich halte für fragwürdig, ob das hier zutrifft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich bei der Betreung meines Sohnes?
Da hast Du keinen Anspruch. Ihr habt einen festen Umgang und er ist nicht verpflichtet Deine Schichten abzudecken.
Schaffe Dir ein soziales Netz, Familie, Freunde, andere Mütter aus dem Kindergarten etc.
Schreibe Bewerbungen, informiere Dich beim Arbeitsamt welche Möglichkeiten Du hast.
von
Sternenschnuppe
am 15.07.2016, 23:18
Antwort auf:
Welche Rechte habe ich bei der Betreung meines Sohnes?
Die Betreuungskosten kannst du ihm anteilig als Mehrbedarf in Rechnung stellen. ;)
von
Pamo
am 16.07.2016, 09:59