Nach der Geburt meiner Tochter wurde ich erneut psychisch krank. Seither lebt die Tochter mit Schwerpunkt beim KV. Nach nochmaliger Erkrankung habe ich mich wieder erholt und wünsche mir, dass die Tochter wieder in den mütterlichen Haushalt zieht und der Vater festgelegt Umgang nimmt. Welche Rechte habe ich bei gemeinsamer elterl. Sorge, trotz das der KV meine Vorstellung missbilligt? Wie erreiche ich den Ursprungszustand, den Zustand der gewesen wäre, wäre ich nicht so schlimm nochmal krank geworden (schizoaffektive Störung)? Die Krankheit kam nochmal durch den unerfüllbaren Beziehungs-/Familienwunsch. Zur Zeit ist gerichtlich geregelt, dass ich die Tochter zu 1/3 betreue. Vielen Dank
von Naturkind am 29.08.2014, 00:08