Sehr geehrte Frau Bader,
ich möchte mich von meinem Freund trennen. Wir haben eine 10 Monate alte Tochter und das gemeinsame Sorgerecht, verheiratet sind wir nicht, wohnen in einer gemeinsamen Wohnung.
Was muss ich nun wegen dem gem. Sorgerecht beachten? Ich möchte mit meiner Tochter in eine andere Stadt ziehen (wo meine Eltern wohnen, ca. 60 km entfernt). Darf ich das?
Welche Rechte hat der Vater das Kind zu sehen? Müsste ich es ihm in dem Alter schon zur Übernachtung bei ihm mitgeben? Das würde ich nicht wollen.
Wie und wo ist der Unterhalt auch für mich geregelt?
Wo kann ich mich dazu beraten lassen um keine Fehler zu machen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Pastella79
am 14.04.2012, 14:58
Antwort auf:
Welche Pflichten bei Trennung
Hallo,
1. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist der Umzug gegen seinen Willen problematisch.
2. Das Kind bei ihm übernachten wird, hängt von der Beziehung der beiden zueinander ab. Bei einem Kind, das zehn Monate alt ist und den Vater länger oder unregelmäßig gesehen hat, wird dies nicht der Fall sein.
3. Beraten kann Sie das Jugendamt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Welche Pflichten bei Trennung
Was muss ich nun wegen dem gem. Sorgerecht beachten?
Es bleibt wir es ist,ihr müsst euch nur einig sein wo das Kind bleibt,einfach gehen geht nicht!
Ich möchte mit meiner Tochter in eine andere Stadt ziehen (wo meine Eltern wohnen, ca. 60 km entfernt). Darf ich das?
Du darfst,aber das Kind darf nur mit Zustimmung des Vaters mit ziehen,da er umgangsrecht hat,di solltest das mit ihm besprechen,die Gerichte können es verbieten.
Welche Rechte hat der Vater das Kind zu sehen?
Die meisten machen jedes 2te we Fr. Bis So. In dem alter muss man halt schauen wie es mit Übernachtungen ist,irgendwann wird es so weit sein,aber das kann man ja besprechen zur Not muss fas Jugendamt einen Umgang beschlagen wenn ihr es nicht gefehlt bekomm.
Wie und wo ist der Unterhalt auch für mich geregelt?
Kindesunterhalt geht vor ob du etwas bekommst kommt auf den verdienst deines Freundes an,da ihr nicht verheiratet seid gibt es den nur bis zum 3 lj. Wenn er zahlen kann.
Wenn er jetzt z.b nur sagen wir mal 1100 Euro netto hat reicht es vielleicht grade so für den kindesunterhlt,er hat einen selbstbehalt von 950 Euro dem Kind gegenüber und dir gegenüber von 1150 Euro.
Wo kann ich mich dazu beraten lassen um keine Fehler zu machen?Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Kindesunzerhalt kann das Jugendamt kostenlos berechnen.
Hast du Einkommen? Wenn nicht kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein für einen Anwalt holen der kann den uh für dich berechnen.
von
CKEL0410
am 14.04.2012, 16:30
Antwort auf:
Welche Pflichten bei Trennung
.
von
CKEL0410
am 14.04.2012, 16:31
Antwort auf:
Welche Pflichten bei Trennung
Hallo,
rechtlich kann ich dir gar nichts sagen, nur so viel:
Ihr seit Eltern. Wenn du ihm das Kind nicht gibst oder ihr streitet, leider IMMER dein Kind darunter.
Auch wenn es als Paar nicht klappt, hat eure Tochter ein Recht auf BEIDE Eltern.
Im Interesse des Kindes:
Versucht euch friedlich zu trennen. Ein Kind braucht beide Eltern und dazu gehört auch, mal beim Papa zu schlafen. Du willst nicht, dass dein Kind beim Papa über Nacht ist?
Stell dir mal vor, wie es ist sein Kind nur alle 14 Tage zu sehen.....
Ich erlebe gerade eine Trennung in meinem familiären Umfeld.
Es ist echt grausam wie unvernünftig die Leute sein können, nur um den Ex- Partner noch zu strafen....
von
blauerVogel
am 15.04.2012, 13:01
Antwort auf:
Welche Pflichten bei Trennung
Da hast Du vollkommen Recht!
von
Pastella79
am 16.04.2012, 08:54