Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt, allerdings haben sich bei den Konditionsverhandlungen die Fronten so verhärtet, dass ich mir nun lieber einen anderen Job suchen möchte. 1. Frage: kann ich den Antrag auf Teilzeit zurücknehmen, wenn ja, in welcher Frist? 2. Frage: welche Kündigungsfristen gelten für mich? Kann ich jederzeit lt. meinen vertraglichen Regelungen kündigen oder nur 3 Monate zum Ende der Elternzeit? Spielt es dafür eine Rolle, ob ich in Teilzeit arbeite oder nicht? 3. Was hat man für Möglichkeiten, wenn der AG die Genehmigung zur Teilzeitarbeit bei einem anderen AG verweigert?
von Pippi-Anscha am 21.12.2014, 10:29