Hallo Frau Bader,
ich habe einen Sohn geb. 03/11 und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Seit Dez. 12 arbeite ich wieder, nun habe ich ein Jobangebot von einem anderen AG und würde dieses gerne annehmen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Bis 03/13 bin ich in Elternzeit mit Teilzeitarbeit von 50%. Ab 03/13 habe ich eine weitere Vereinbarung mit der Reduzierung der Arbeitszeit(50%) und fortbestand meines Vollzeitvertrages.
Im Vollzeitvertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende angegeben.
Kündigen würde ich vorraussichtlich gerne zu März.
Kann ich mein 1 Jahr Elternzeit, welches ja noch nicht genommen ist, mit zum anderen AG nehmen? Dieses steht mir ja im Normalfall bis zum 6 Lebensjahr zu!?Falls später mal etwas sein sollte
Vielen Dank für Ihre Antwort
tb55
von
tb55
am 19.12.2012, 08:10
Antwort auf:
Welche Kündigungsfrist gilt?
Hallo,
sorry, ich verstehe das nicht so ganz. Arbeiten Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber in Teilzeit? Wollten Sie die Teilzeit kündigen oder den gesamten Vertrag?
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2012
Antwort auf:
Welche Kündigungsfrist gilt?
Hallo,
ich arbeite bei dem alten Arbeitgeber in Teilzeit.
und möchte den gesamten Vertrag kündigen.
Meine Elternzeit endet Anfang März.
Danach habe ich eine Zusatzvereinbarung zum Grundvertrag für 2 Jahre mit dem ich bestätigt bekomme 2 Jahre Teilzeit arbeiten zu können.
Kündigen möchte ich zum 31.03.13.
Meine Frage nun, weil ja die Elternzeit zwischendurch abläuft, welche Kündigungsfrist gilt? 6 Wochen zum Quartalsende oder 3 Monate wg der Elternzeit?
Und dann noch kann ich das Eine, bisher ja nicht beanspruchte Jahr, der Elternzeit mit auf den neuen AG übertragen?
Dieses kann man ja bis zum 6ten Lebensjahr noch in Anspruch nehmen, oder?
Vielen Dank , ich hoffe es wird jetzt klar..
von
tb55
am 20.12.2012, 20:52