Welche Finaziellen Hilfen stehen mir zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Finaziellen Hilfen stehen mir zu?

Guten Tag Frau Bader, Aktuell befinde ich mich noch im Krankengeldbezug welcher vorraussichtlich Mitte Juni 2020 mit der " Aussteuerung" endet. Ich würde im Juli 2019 gekündigt und stand davor mehr wie 3 Jahre im Berufsleben. Nun zu meiner Frage mein Mutterschutz Beginnt vorraussichtlich Ende Juni 2020 da ich aktuell aber arbeitslos bin und dann ja auch nicht mehr Krankenversichert bin weiss ich nicht wie es weiter geht?! Mein Lebensgefährte selbst kann mich auch nicht unterstützen da er selbst eine kleine Frührente erhält. Würden Sie mir raten ggf. mich früher wie die Aussteuerung gesund schreiben zu lassen um ggf. ALG1 zu bekommen? Oder welche Möglichkeiten gibt es sonst? Vielen Dank im Vorraus für Ihr Bemühen Mfg

von 82dani82 am 03.03.2020, 13:16



Antwort auf: Welche Finaziellen Hilfen stehen mir zu?

Hallo, 1. Gesund schreiben zu lassen nach Wahl geht nicht. 2. Wenn Sie weiter krank sind, können Sie H IV bekommen (oder Grundsiherung, wenn Sie erwerbsunfähig sind) 3. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, geht ArbGeld1 4. Evtl. je nachdem die Einmalzahlung bei www.mutterschaftsgeld.de 5. EG wird 300 € betragen (es sei denn mit Geschwisterbonus) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2020



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meiner laienmeinung nach wirst du alg2 beantragen müssen....

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 13:59



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Hallo, Deine Überlegung kann ich ja grundsätzlich verstehen, nur bleibt dir Frage: Bist Du krank oder bist Du nicht krank..? Gesundschreibung nach Plan ist schwierig. Krankengeld endet mitte Juni und Mutterschutz beginnt mitte Juni? Dann präzisiere bitte mal mit genauen Daten. Fürs ALG II stellt sich auch die Frage nach der arbeitsfähigkeit. 3 Stunden täglich theoretisch möglich? Du bist ja nicht ohne Grund Langzeitkranke im Moment. Ggf. Sozialhilfe nach SGB XII, statt nach SGB II aber da prüft dann das Amt und schiebt sich den Hut hin und her. Elterngeld könnte der Vater beziehen und Du nimmst ALG I (sofern gesund) und gehst dann wieder auf Arbeit... oder DU nimmst Elterngeld ein Jahr... und ggf. aufstockend ALG II. Liegt aber sehr am Bearbeiter :-) BG

von HeyDu! am 03.03.2020, 14:30



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Hallo HeyDu! Mein Krankengeld endet laut Berechnung am 17.6.2020 und mein Mutterschutz würde ca. 1 Woche später beginnen so um den 26.6.2020 Die Überlegung meinerseits ist nur das ich in der einen Woche ja eigentlich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und mir eigentlich mein ALG1 zustehen müsste. Mit Absprache meiner Ärztin würde zum derzeitigen Zeitpunkt nichts dagegen sprechen z.Bsp. auf den 31.5 gesund geschrieben zu werden und dem Arbeitsmarkt nach meinen Möglichkeiten zur Verfügung zu stehen. Ich habe nur grosse Angst so ganz ohne Finanzielle Unterstützung dazustehen.

von 82dani82 am 03.03.2020, 14:55



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Man ist krank oder man ist es nicht! Alles andere, insbesondere zum Zwecke der Erhöhung von Leistungsbezügen ist schäbig, bis strafbar. Bist du also weiter arbeitsunfähig, wechselst du in den ALG II-Bezug, die Krankenversicherung ist gewährleistet. Bist du hingegen gesund, wäre es durchaus möglich ALG I zu beziehen. Im Mutterschutz ruhen die Bezüge zwar, du würdest das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten, aber auch hier wäre eine nahtlose Krankenversicherung gewährleistet...so meine Laienansicht. Aber da kommen sicher n och schlaue Antworten.

von Mutti69 am 03.03.2020, 15:02



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Möchte auch einwerfen, dass dein Elterngeld nur der Mindestsatz von 300€ wird. Kg ist Lohnersatz und mindern das Elterngeld

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 15:09



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Liebe Saarlandmutti, Mutti69 soweit bin ich auch schon das mir Elterngeld mit max. 300€ zusteht. Ich glaube auch das ich mich falsch ausgedrückt habe ich werde "vorraussichtlich " gesund sein. Da im Mai meine Reha endet und ich somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe ich will hier sicherlich nicht den Staat bescheißen. Ich habe noch nie irgendwelche Leistungen vom Staat beansprucht und kenne mich Null aus darum Frage ich. Im Internet gibt es ja Dutzende Unterschiedliche Antworten und dort komme ich einfach nicht weiter.

von 82dani82 am 03.03.2020, 15:20



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Dann wäre es sinnvoll und angebracht nach der Reha ALG I zu beantragen. Ob man das im Vorfeld kann, weiß ich nicht. Wann endet denn die Reha? BG

von HeyDu! am 03.03.2020, 15:57



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wegen einer Woche??? verstehe ich nicht. diesen ganzen Verwaltungsakt mit aufnehmen, ausrechnen, auszahlen, wenn am ende doch alg2 angesagt ist? ich meine bedürftig ist sie ja und krankenversichert wegen der lücke von einer Woche auch. ist das wegen einer Woche realistisch?

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 16:15



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ALG I hat Auswirkungen aufs Mutterschaftsgeld. Also 1 Woche+6 Wochen +8 Wochen :-) 15 Wochen :-) Ob ALGII steht ja eh in den Sternen. Elterngeld + Geld aus Rente Partner... + vielleicht anrechenbare Werte/Vermögen. Kann sein es gibt gar kein ALG II Aber Du hast Recht, ohne die Fakten zu kennen schwierig... was sich lohnt. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaftsgeld--wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin-/125034 Der Weg zur Agentur für Arbeit sollte gegangen werden...

von HeyDu! am 03.03.2020, 16:42



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Wenn sie gleich Alg2 beantragt, bekommt sie kein Mutterschaftsgeld. Bei alg1 in Höhe Krankengeld von der KK Aber hast recht, Kravilli. Am Ende muss eh mit Hartz4 aufgestockt werden

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 16:43



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Selbst wenn ALG II Anspruch besteht, kein Jobcenter zahlt eher als nötig. Wenn ALG I Anspruch besteht, dann muss der auch genutzt werden. Hilft nix. Sind verschiedene Geldtöpfe.

von HeyDu! am 03.03.2020, 16:46