Guten Tag Frau Bader, mein Fall ist etwas kompliziert. Deshalb kam ich mit meinen Recherchen nicht weiter. Bis 01.11.18 war ich mit einem Geschäft selbstständig. Leider ohne Gewinne. Das Geschäft sollte gegen Ablöse abgegeben werden und das Gewerbe lediglich online weiterlaufen und sich zunächst über die Ablöse finanzieren, bis es die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet. Jedoch lehnte der Vermieter alle Nachmieter ab. Deshalb bin ich nun gezwungen eine Privat-Insolvenz zu beantragen, da ein Gründerdarlehen (von welchem ich bisher auch gelebt habe) und der Mietvertrag nicht mehr finanziert werden können. Ich musste nun ALG 1 beantragen und führe mein Gewerbe vorerst als Nebentätigkeit. Ab März werden Einnahmen erwartet, welche vermutlich erstmal sehr gering ausfallen werden, da der Bekanntheitsgrad noch nicht hoch ist. Nun bin ich überraschend schon in der 6. Woche schwanger. Was eigentlich meinem Online-Geschäft im "Homeoffice" auch nicht entgegensteht. Da ich meine geringe Arbeitszeiten sehr flexibel gestalten kann, wäre die Weiterführung auch während der Elternzeit möglich. Das ALG 1 läuft im Juli spätestens aus, wenn ich keinen Job bekomme. (Schwanger sicher schwierig) Mein Beruf sowieso schwierig. Meine Hoffnung ist nun, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe schnell wieder ausreichen um komplett davon leben zu können. Mein Freund ist ebenfalls Selbstständig und hat ein recht hohes Einkommen. Deshalb bekomme ich dann auch keine Grundsicherung oder ähnliches, weil wir zusammen wohnen. Bislang haben wir aber alle Kosten möglichst gleich verteilt. Nach meinen Recherchen sieht es so aus, dass ich ab August kein Mutterschaftsgeld bekomme. Und dass ich (mit dem zweiten Kind) nun entweder auf lediglich 375 EUR Elterngeld angewiesen bin, weil das ALG der letzten Monate nicht als Einkommen gerechnet wird. Und dass ich auch meine Krankenkasse komplett selber zahlen muss. Mein Gewerbe müsste ich eigentlich stilllegen, weil ich es nicht parallel zu Elterngeld nicht betreiben darf? Oder, ich beantrage gar kein Elterngeld und versuche "vollzeit selbsständig" zu überleben, muss dann aber auch noch die Krankenkasse selbst bezahlen. (Sehr unwahrscheinlich dass sich das bis Ende des Jahres rentiert! Da wird der Insolvenzverwalter dann einen Strich durch die Rechnung machen.) Elterngeld Plus fällt für mich sicher raus, da ich unser Baby ja trotz Gewerbe komplett selbst betreue, oder? Mir fehlt irgendwie eine Lösung für ein Nebengewerbe zu der Vollzeit-Kinderbetreuung. So dass ich wenigstens 375 EUR + den kleinen Nebenerwerb habe. Gibt es diese? Und gäbe es eine Variante parallel Elterngeld zu beantragen (Partnermonate mit Basiselterngeld?) oder dass er stattdessen das Elterngeld Plus beantragt, so dass er finanziell nun nicht so "von mir" belastet wird? Nur geht das sicher auch nicht, weil ich ja im Homeoffice arbeite und unser Baby bis zum 1 LJ. von mir betreut wird. Ich blick leider gar nicht mehr durch. Welche Variante würden Sie uns empfehlen?
von Nora125639 am 30.01.2019, 12:47