Sehr geehrte Frau Bader! Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe zwei Jahre beantragt, ein Jahr ist vorbei. Elterngeld habe ich ein Jahr lang bezogen. Mein Chef kam nun auf mich zu und fragt, ob ich wegen Krankheit in der Firma einspringen kann. Dies wäre ein Minijob. Mein Chef sagt, die Elternzeit sei damit vorbei. Ich weiß aber, dass man in Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber einen Minijob machen kann und möchte in Elternzeit bleiben. Nur wenn ich in Elternzeit bleiben kann, werde ich den Minijob mit Zusatz im bestehenden Vertrag annehmen. Vor der Schwangerschaft habe ich nachweislich seit Jahren 30 Stunden (+immer weitere Stunden als Überstunden) pro Woche gearbeitet. Im Vertrag sind 25 Stunden festgehalten. Das Gehalt ist im Vertrag für 25Stunden pro Woche festgehalten. Tatsächlich wurden jahrelang 30 Stunden abgerechnet, so wie ich auch gearbeitet habe. Was ist nun Grundlage für die Stundenzahl nach der Elternzeit? Und was ist, wenn der Arbeitgeber mir nach der Elternzeit weder 25 noch 30 Stunden anbieten kann? Der Betrieb besteht aus Chef mit fünf Angestellten. Mit freundlichen Grüßen
von CarinaC. am 13.10.2017, 07:40