Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt

Guten Tag Frau Bader, Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig bin, vesuche aber mal mein Glück. In 2 Jahren läuft die festverzinste Hypothek auf unser Haus aus. Dieser Hypothekenvertrag bzw. die fälligen Abschläge wurde in der Kindesunterhaltsberechnung für die uneheliche Tochter meines Mannes berücksichtig. Wenn wir nun den bestehenden Hypothekenertrag mit dem zu dem Zeitpunkt aktuellen allgemeinen Zinssatz weiterführen, gilt das das als "neuer" Hypothekenvertrag und wird bei der Unterhaltsberechnung nicht mehr berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen

von sunchildsdream am 05.04.2016, 10:24



Antwort auf: Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt

Hallo, dann ändert sich nichts - außer evtl. die Höhe Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2016



Antwort auf: Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt

Das hängt davon ab wofür das Geld verwendet wird. Ist das Haus abgezahlt wird es nicht mehr berücksichtigt. Wie hat sich denn alles bei Euch eingespielt wenn ich fragen darf? Habe Eure Geschichte damals verfolgt.

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 11:35



Antwort auf: Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt

@Sternenschnuppe: Du hast PN Nein, das Haus ist dann noch nicht abgezahlt.. Der Verwendungszweck würde sich nicht ändern.

von sunchildsdream am 05.04.2016, 13:19



Antwort auf: Weiterführung einer Hypothek und Berechnung von Kindesunterhalt

Dann bleibt es gleich. Sind ja Wohnkosten. Ich würde das gar nicht kommunizieren. Ist dann der Anschlusskredit ? Man sagt man muss nur melden wenn das verwertbare Einkommen sich um mehr als 10% ändert. Wird es das dadurch ?

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 13:41



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