Frage: Weiterbildung und Verpflichtung

Hallo Frau Bader, ich bin jetzt nach der Elternzeit wieder in meinen Beruf eingestiegen. Mein Arbeitgeber möchte das ich eine Weiterbildung mache und mich da er die Kosten übernimmt vertraglich verpflichtet. Wie lange darf er mich verpflichten? Ca. 3000 Euro Fortbildungskosten. 3 Jahre und länger? Vielen Danbk. Viele Grüße, bepini

von bepini am 21.02.2011, 20:34



Antwort auf: Weiterbildung und Verpflichtung

Hallo, Nach dem BAG (=Bundesarbeitsgericht) sind Rückzahlungsvereinbarungen generell nur zulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat und die Rückzahlungspflicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben dem Arbeitnehmer auch zuzumuten ist. Das gilt dann, wenn der Arbeitnehmer mit der jeweiligen Maßnahme eine angemessene Gegenleistung für die Rückzahlungsverpflichtung erhalten hat. Feste zeiten gibt es dabei nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2011



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