Frage: Weiterbildung und Stillen

Halle Frau Bader, Mein Sohn ist 18 Monate alt. Seitdem er 12 Monate alt ist geht er in Krippe und ich wieder arbeiten. Er ist nachwievor ein StillKind. Gerade Nachts - da er auch kein Schnuller nimmt. Mich würde jetzt interessieren ob mich mein Chef verpflichten kann einen mehrtägigen Lehrgang zu besuchen bei dem ich auch aufgrund der Entfernung über Nacht weg wäre. ( 3 Nächte). Danke. Lieben Gruß Niffelchen

von Niffelchen am 23.11.2016, 21:00



Antwort auf: Weiterbildung und Stillen

Hallo, ab 2017 (wenn die Fortbildung dann ist) sind Stillpausen nur bis zum 12. LM von Relvanz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2016



Antwort auf: Weiterbildung und Stillen

Ja, Du hast ja Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt. Müsstest Du ins Krankenhaus müsste es ja auch ohne Dich gehen und bei 18 Monaten darf der AG das auch erwarten.

von Sternenschnuppe am 23.11.2016, 22:26



Antwort auf: Weiterbildung und Stillen

Ich stelle meine Arbeitskraft ja auch zur Verfügung und gehe meiner täglichen Arbeit nach. Aber hier geht es sich ja um die Abwesenheit über Nacht.

von Niffelchen am 24.11.2016, 10:36



Antwort auf: Weiterbildung und Stillen

Nimm dein Kind und den Mann halt mit.

von Philomena0303 am 24.11.2016, 11:38



Antwort auf: Weiterbildung und Stillen

Je nachdem kann die Weiterbildung verpflichtend sein. Prinzipiell würde ich versuchen, mit dem AG zu reden. Oft findet sich ja ein Kompromiss. Bei mir war die Problematik ähnlich. Bei einer Veranstaltung bin ich nachts halt heim gefahren, das liess sich entfernungsmäßig bewältigen. Bei einer anderen hatte ich Kind und meine Mutter dabei. Kommt ja auch darauf an, wie wichtig die Weiterbildung ist. Bei einem unwichtigem Incentiv würde ich ganz bestimmt nicht so einen Orga-Aufwand betreiben und halt daheim bleiben. Solange ich nicht verpflichtet bin.

von emilie.d. am 24.11.2016, 12:10



Antwort auf: Weiterbildung und Stillen

Die Weiterbildung sollte ja auch in deinem Interesse sein. Wenn sie das ist, nimm das Kind mit Betreuung mit, und nimm daran teil. Wenn sie es nicht ist, dann sprich mit dem AG, dann spart er sich die Unkosten und den Arbeitsausfall. Es macht keinen Sinn, unmotivierte Mitarbeiter zu einer Fortbildung zu schicken.

Mitglied inaktiv - 24.11.2016, 12:24



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