Weiterbeschäftigung nach Ende der Elternzeit - Kündigungsschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiterbeschäftigung nach Ende der Elternzeit - Kündigungsschutz?

Guten Morgen Frau Bader, gestern war ich bei meinem Arbeitgeber, um mein Beschäftigungsverhältnis nach Ende meiner Elternzeit (29.9.) zu besprechen. Bereits vor ca. 6-8 Wochen war ich schon einmal dort und er sagte mir, dass er mit der derzeitigen Situation (also ohne mich) eigentlich zufrieden wäre. Wir waren seinerzeit so verblieben, dass ich anfange, Bewerbungen zu schreiben und wir dann noch mal reden würden. Bislang sind meine Bewerbungen leider ohne Erfolg geblieben. In dem Gespräch gestern teilte mein Chef mir dann erneut mit, dass er für mich "keine Arbeit" hätte. Mein zweiter Chef war sogar so unverfroren, mir direkt anzubieten, das Arbeitsverhältnis per 29.9. durch Aufhebungsvertrag zu beenden. Ich bin jetzt sehr verunsichert. Bislang dachte ich, dass mir nach Beendigung der Elternzeit ein Arbeitsplatz (nicht derselbe, den ich vorher hatte, jedoch zumindest einer mit ebenfalls 30-Wochenstunden) "zusteht". Ferner bin ich davon ausgegangen, dass weiterhin Kündigungsschutz besteht (ich weiß nicht, wer mir den Floh ins Ohr setzte, aber es hieß, dass man drei Jahre nach Geburt Kündigungsschutz habe). Meine beiden Chefs teilten mir mit, dass dies nicht so ist. Da nun beide Rechtsanwälte sind, bin ich doch durch deren Aussagen und Auftreten mir gegenüber ein wenig eingeschüchtert. (ich selbst bin zwar Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, habe jedoch in den letzten Jahren weitestgehend das Notariat bearbeitet und nur aushilfsweise im Rechtsanwaltsbereich, weshalb ich über solche Rechtssituationen leider nichts weiß) Wie sieht die Situation rechtlich aus? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen Mama_Nadine

von Mama_Nadine am 28.09.2011, 08:26



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Ende der Elternzeit - Kündigungsschutz?

Hallo, der AG kann, wenn seit der Geburt mind. 4 Mo. verstrichen sind, am ersten Tag nach der EZ kündigen. Ob die Kündigung dem KSchG unterliegt, kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2011



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Ende der Elternzeit - Kündigungsschutz?

Du hast nach dem Mutterschutzgesetz nach der Geburt des Kindes 4 Monate Kündigungsschutz. In der Elternzeit ebenfalls, da aber nach dem BEEG. Ist die Elternzeit rum, kann dir quasi am 1. Arbeitstag die Kündigung, dann nach den Kündigungsfristen, die im Vertrag stehen, überreicht werden. Und ja, dir steht "dein" Arbeitsplatz, zumindest die gleiche Anzahl an Stunden, zum gleichen Lohn, in ähnlich wertiger Arbeit zu! Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.09.2011, 14:19



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