Guten Tag, sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie höflichst um eine Einschätzung: Meine Elternzeit endet am 16.8.15. Ich habe bis zur Geburt meiner Tochter 11 Jahre in Vollzeit bei meinem AG gearbeitet. Ich habe Anfang des Jahres meinem AG mitgeteilt, dass ich in Teilzeit (30-50%) vormittags wieder arbeiten möchte. Nun ist es so, dass mein AG wohl keine Stelle für mich hat. Meine alte Stelle wird nicht auf zwei Angestellte aufgeteilt. Meine Elternzeitvertretung hat auch schon einen unbefristeten AV erhalten (nachdem ich mitgeteilt habe, dass ich nicht in Vollzeit wieder arbeiten möchte). Nun habe ich mich im Juni auf eine 30% Stelle bei meinem AG beworben. Leider werde ich eine Absage bekommen. Ich habe es zugänglich mitbekommen. Offiziell hat mein AG noch nicht abgesagt. Nun wird mir wohl mein AG auch nichts mehr anbieten... Nun wollte ich mich mal erkundigen, ob ich wenigstens Anrecht auf eine Abfindung habe? Und: Es ist so, dass meine Tochter erst am 3.9. mit der Kindergarteneingewöhnung beginnen kann. Das habe ich meinem AG sehr frühzeitig mitgeteilt. Könnte mein AG aus diesem Grund eine Abfindung verweigern? Muss ich eine Abfindung beantragen? Ich kenne mich überhaupt nicht aus. Ich war immer beim selben AG, habe dort sogar meine Ausbildung gemacht. War immer eine "brave" Mitarbeiterin, die nie irgendwelche Forderungen gestellt hat... Kaum krank usw. ... Und nun zum Dank... Naja... Vielleicht können Sie mir etwas weiterhelfen... Vielen Dank!
von AWZ am 21.06.2015, 16:59