Hallo Frau Bader
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich zur zeit im Erziehungsurlaub
Unser Sohn ist im November 2016 zur welt gekommen und ich gehe auch erst wieder ab Januar 2020 arbeiten ich habe gehört das mir trotz des Erziehung
surlaub die Jahresvergütung ( Weihnschtsgeld ) zu steht stimmt das ?
Lg Sandra
von
Sandy874
am 29.08.2017, 12:45
Antwort auf:
Weihnachtsgeld
Hallo,
der Link von Hubbeldubbel erklärt alles genau mit Beispielen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2017
Antwort auf:
Weihnachtsgeld
Stimmt so nicht.
Die Jahresvergütung/Weihnachtsgeld nennt sich Jahressonderzahlung und sie steht Dir im Jahr der Geburt zu.
Ging der Mutterschutz in den Januar 2017?
Hier noch ein Link zum Lesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-1461-kuerzung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI1439575.html
Lg
Mitglied inaktiv - 29.08.2017, 12:58
Antwort auf:
Weihnachtsgeld
Was ist denn, wenn der Mutterschutz z.B. bis Mitte Februar 2018 geht und man den Rest des Jahres dann in Elternzeit ist? Hätte man dann 2018 noch mal Anspruch auf 1,5/12 der Jahressonderzahlung?
von
Tina_33
am 29.08.2017, 16:01