Frage: Weihnachtsgeld

Hallo Frau Bader Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich zur zeit im Erziehungsurlaub Unser Sohn ist im November 2016 zur welt gekommen und ich gehe auch erst wieder ab Januar 2020 arbeiten ich habe gehört das mir trotz des Erziehung surlaub die Jahresvergütung ( Weihnschtsgeld ) zu steht stimmt das ? Lg Sandra

von Sandy874 am 29.08.2017, 12:45



Antwort auf: Weihnachtsgeld

Hallo, der Link von Hubbeldubbel erklärt alles genau mit Beispielen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



Antwort auf: Weihnachtsgeld

Stimmt so nicht. Die Jahresvergütung/Weihnachtsgeld nennt sich Jahressonderzahlung und sie steht Dir im Jahr der Geburt zu. Ging der Mutterschutz in den Januar 2017? Hier noch ein Link zum Lesen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-1461-kuerzung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI1439575.html Lg

Mitglied inaktiv - 29.08.2017, 12:58



Antwort auf: Weihnachtsgeld

Was ist denn, wenn der Mutterschutz z.B. bis Mitte Februar 2018 geht und man den Rest des Jahres dann in Elternzeit ist? Hätte man dann 2018 noch mal Anspruch auf 1,5/12 der Jahressonderzahlung?

von Tina_33 am 29.08.2017, 16:01



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