Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Hallo, meine Frau ist verbeamtet und wir ziehen für ihre neue Stelle weg. Ich muss dafür meinen Job aufgeben. Aktuell habe ich Elternzeit beantragt. Da ich aber den Anspruch verloren habe (aktuell: ich habe Elternzeit für 3 Monate im 1.LJ meiner Tochter genommen, dann aber, weil der Umzug nicht absehbar war, keinen weiteren Zeitraum für das 2. Lebensjahr angeben). Nun will mich mein Arbeitgeber nicht die Erziehungszeit nehmen lassen (die Gründe sind hierfür erstmal egal). Er verweist aber auf den Anspruch für das 3. LJ meiner Tochter (die im Juli ihr 3.LJ beginnt). Nun aber steht der Umzug für März an. Ich werde zwei Kinder betreuen müssen, da wir noch keine Kitaplätze haben. Arbeitslos kann ich mich also nicht melden. Was kann ich eigentlich überhaupt tun, um Krankenversichert zu sein? Werde ich mich in die PKV meiner Frau bewegen müssen? Gibt es über das AA einen Krankenkassenabsicherung. Es ist ja absurd. Ich würde den Job aufgeben, um die Kinder zu erziehen und müsste dann ohne eigenen Einkommen eine private KV bezahlen. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Beste Grüße Peter

von Peter Steiner am 20.01.2015, 13:56



Antwort auf: Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Sie ziehen noch wegen einer neuen Tätigkeit Ihrer Frau mit den Kindern um, deshalb können Sie kündigen. Dann sind Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



Antwort auf: Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Direkt zum Arbeitsamt gehen, dort beraten lassen. Wenn die Kinderbetreuung nicht anders gesichert werden kann, ist es gut möglich das du keine Sperre beim Arbeitsamt bekommst. Hartz4 prüfen lassen, evtl geht das. Und mehr als nein sagen können sie ja nicht. Gleichzeitig am neuen Wohnort das Jugendamt einschalten und auf dringlichkeit bei der Kinderbetreuung hinweisen. Auch wenn es keine Kita-Plätze gibt, evtl kann eine Tagesmutter einspringen. Damit hättet ihr den Nachweis das Kinderbetreuung gesichert ist, und du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld1 - und damit Krankenversicherung. Tagesmütter kosten in vielen gemeinden inzwischen genausoviel wie Kitaplätze, teils sind die TM sogar günstiger bezüglich Elternbeitrag. Muß dann aber eien sein welche über das Jugendamt bezuschußt wird.

Mitglied inaktiv - 20.01.2015, 23:17



Antwort auf: Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Hallo, bist Du jetzt gesetzlich versichert? Dann müsstest Du Dich meines Wissens nach nach Deiner Berufstätigkeit in Deiner jetzigen Krankenversicherung freiwillig versichern können. Kostet ca. 160 Euro monatlich. Wenn Du Deinen Job nicht kündigst sondern ab Juli in Elternzeit gehst, wärst Du allerdings ab Juli über Deinen Arbeitgeber krankenversichert. Kannst Du nicht noch mal mit Deinem Arbeitgeber sprechen? Luvi

von luvi am 22.01.2015, 01:15



Antwort auf: Weder Arbeitslos noch in Elternzeit - was tun?

Hallo Peter, ich verstehe dein Problem schon. Leider wirst du dich nun selber krankenversichern müssen, da es für Beamte ja keine Familienversicherung gibt und du dich nicht einfach über deine Frau mit versichern kannst. Wie sind übrigens deine Kinder versichert? Ich glaube, sie müssen dann auch private Beiträge zahlen. Sobald ihr eine Kinderbetreuung habt, kannst du dich aber auch arbeitssuchend melden. Ich glaube, dass dann das Arbeitsamt deine KV übernimmt. Viele Grüße

von Oktaevlein am 24.01.2015, 19:27



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