Frage: Wechselmodell

Hallo. Der Vater meines 1. Kindes und ich praktizieren das Wechselmodell. Wir zahlen beide einander keinen Unterhalt und keine Ausgleichszahlungen. Das Kindergeld bekommt er und überweist mir hiervon die Hälfte, wie es im Wechselmodell üblich ist. Nun gab es Anfang des Jahres eine Erhöhung des Kindergelds. Ich habe ihn zweimal aufgefordert den Betrag entsprechend anzupassen und mir den jeweils fehlenden 1€von Januar und Februar (da war der Betrag trotz Aufforderung nicht angepasst) zu überweisen, zuletzt mit Fristsetzung. Es erfolgte keine Reaktion. Im März hat er den Betrag dann angepasst und mir den einen Euro für Januar überwiesen. Februar fehlte aber immer noch. Da wir auch das Schulessensgeld für unsere Tochter teilen und ich ihm hierfür die Hälfte überweise, habe ich den noch fehlenden Euro hier abgezogen, sodass es wie der ausgeglichen ist und von ihm keine Reaktion kam. Jetzt will er dass ich dass Essensgeld zurückbuche und den kompletten Betrag überweise und der fehlende Euro käme dann Mitte April. Eine Rückbuchung wäre aber mit Kosten verbunden und das sehe ich nicht ein , da ich meiner Pflicht nachgekommen bin und er sich nicht gezuckt hat. Wie sieht es denn rechtlich für so eine bzw. ähnliche Situationen aus?

von samaga am 02.04.2017, 10:58



Antwort auf: Wechselmodell

Hallo, ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Wie kann man um einen Euro streiten u dann im Wechselmodell auskommen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: Wechselmodell

Klingt nach Kindergartenkindern und nicht nach Eltern... :-D Was Du da tun sollst und rechtlich kannst? Schuldverhältnisse BGB :-D Du schuldest dem Mann 1 Euro für das Essen und er Dir einen Euro vom Kindergeld. Allein sich damit zu beschäftigen ist lachhaft. Kann es leider nicht freundlicher Ausdrücken...

Mitglied inaktiv - 02.04.2017, 11:27



Antwort auf: Wechselmodell

Ps: Ich würde ganz einfach, den 1 Euro noch überweisen. Betreff Essengeld... Und damit hast Du Deinen Part erfüllt, bliebe seiner... oder Du schlägst vor, den 1 Euro mit dem nächsten Essengeld zu überweisen und verweist darauf, dass er ja schließlich den 1 Euro mehr auch erst mit dem nächsten Kindergeld zahlt... ;-) Ergebnis bleibt: Kindergarten und rechtlich macht sich da keiner heiß ;-)

Mitglied inaktiv - 02.04.2017, 11:40



Antwort auf: Wechselmodell

Allein der Schriftverkehr zu der geringfügigen Sache und das Tippen dieses Textes im Rechtsforum ist weit mehr Aufwand als 1 Euro. Ihr streitet um EINEN bereits ausgeglichenen Euro, habt ihr nichts besseres zu tun???

Mitglied inaktiv - 02.04.2017, 11:55



Antwort auf: Wechselmodell

Da klappt ein Wechselmodell, obwohl die Eltern wegen 1 ( EINEM ) lächerlichen Euro schon nach Rechtsberatung suchen. Made my day :-)

von Sternenschnuppe am 02.04.2017, 11:57



Antwort auf: Wechselmodell

Das ist nicht euer Ernst??? Wie funktioniert bei euch ein Wechselmodell, wenn ihr euch, sowohl du als auch der Vater, euch wegen einem lächerlichen Euro streiten wollt? Sorry aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Hoffe ihr könnt euren Stolz oder was auch immer euch dazu bewegt für euer Kind herunterschlucken.

von p...082016 am 02.04.2017, 12:19



Antwort auf: Wechselmodell

Die Überweisung der Hälfte des KG mag üblich sein. Die Frage ist aber doch, ob ihr es schriftlich fixiert habt. Im besten Fall gerichtlich. Ein geschäftstüchtiger Anwalt wird sich sicher bereit erklären, deinen Ex schriftlich in Verzug zu setzten und zu versuchen, den Euro einzuklagen. Wenn du ganz viel Glück hast, gewinnst du den Prozess und dein Ex muss alle Kosten übernehmen. Selbiges gilt aber auch für ihn und den fehlenden Essenseuro. Wirklich ernst meine ich diesen "Rat" nicht, so wie ich hoffe, du deinen Frage auch nicht.

von Aimee1 am 02.04.2017, 12:34



Antwort auf: Wechselmodell

Der 1. April war gestern...!

von malini am 02.04.2017, 21:24



Antwort auf: Wechselmodell

Ja es ist lächerlich und sicher nicht optimal angesichts dessen dass wir das Wechselmodell haben. Es ist aber nicht die erste Auseinandersetzung wegen Geld. Und es muss ja jeder zusehen wo er bleibt. Welche Alternativen habe ich denn? Jedes mal ne neue Frist setzen? Am besten noch mit Mahngebühren? Klar ist es nur ein Euro. Aber wenn man das jeden Monat, über Jahre macht und nächstes Jahr gibt es wieder eine kleine Kindergelderhöhung, dann kommt da auch was zusammen. Ich erfülle meine Pflichten, also kann ich auch erwarten, dass andere Ihre Pflichten erfüllen. Ich wollte hier zudem nicht eure Meinungen wissen, sondern lediglich was die Rechtslage sagt. Das es kindisch ist weiß man auch selber.

von samaga am 03.04.2017, 04:30