Hallo Frau Bader, Arbeite derzeit im Einzelhandel und bei uns ist es der Fall, wenn jemand schwanger ist, wird dieser dann an die Kasse versetzt! Und nach unserem Tarifvertrag gibt es dann den Kassierzuschlag, der würde mir ja dann auch zu stehen. Meine Frage, wird diese Zulage bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet? Und wie ist das mit Überstunden, Spät- und Nachtzulage? Freue mich über Ihrer Antwort! MfG
von stefanieroberto am 18.11.2013, 15:49