Frage: Was wäre wenn...

Hallo, habe eine ganz wichtige Frage, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. meine elternzeit endet jetzt am sontag (9.3.2014) und ich müsste am Montag offiziell wieder anfangen zu arbeiten. Es könnte jedoch sein,ddass ich wieder schwanger bin und garnicht weiss, wie das alles so rechtlich aussieht. muss ich erst einmal wieder arbeiten um elterngeld zu beziehen? habe nur für ein jahr elternzeit beantragt,sodass ich garnicht weiss, was danach nun passieren würde.Hilfeee :))))

von katerina2013 am 05.03.2014, 13:12



Antwort auf: Was wäre wenn...

Hallo, natülich ganz normal die Arbeit aufnehmen, es sei denn, es gibt direkt wegen der Art der Beschäftigung ein BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2014



Antwort auf: Was wäre wenn...

oder wenn Du das nicht kannst Kündigen *ACHTUNG KÜNDIGUNGSFRIST*... Schwanger bedeutet ja nicht krank... LG Peeka

von peekaboo am 05.03.2014, 13:34



Antwort auf: Was wäre wenn...

war jetzt nicht so wirklich hilfreich auf meine frage :)

von katerina2013 am 05.03.2014, 13:38



Antwort auf: Was wäre wenn...

Was soll denn dann passieren ? Egal ob schwanger oder nicht gehst Du arbeiten. Du hast einen Vertrag den Du erfüllen musst.

von Sternenschnuppe am 05.03.2014, 13:46



Antwort auf: Was wäre wenn...

Natürlich musst du am Montag zur Arbeit. Falls du wirklich schwanger sein solltest und dann deinen Beruf nicht ausüben kannst, bekommst du ein BV. Ansonsten kann man auch schwanger arbeiten. Alle Monate bis zum nä Mutterschutz, die du jetzt nicht arbeiten würdest, zB wegen Kündigung oder EZ-Verlängerung, würden das neue EG deutlich verringern.

von sternenfee75 am 05.03.2014, 14:03



Antwort auf: Was wäre wenn...

diese antworte war sehr hilfreich, vielen dank, dann starte ich erstmal am montag ganz normal.

von katerina2013 am 05.03.2014, 14:46



Antwort auf: Was wäre wenn...

Mal ehrlich, was hat die evtl Schwnagerschaft denn damit zu tun das Du Monatg wieder arbeiten muß? Arbeitest Du in einem beruf wo es sofort ein BV gibt? Dann benötigst Du dafür eh den entsprechenden ärztlichen Nachweis udn Bescheinigung. Wenn Du nicht arbeitet gehst, dann ist das quasie Arbeitsverweigerung - was ein Kündigungsgrund sein dürfte. IMO sogar egal ob Schwanger oder nicht. Anders sieht es aus, wenn Du deinem AG mitteilst, es besteht die Möglichkeit schwanger zu sein und er sagt von sich aus, OK, dann bleiben sie daheim. Oder verlängere mit seiner Zustimmung die Elternzeit. Er kann aber auch dann 1 und 1 zusammenzählen, und dich kündigen (was rechtesn wäre wenn jetzt falscher Alarm). Und wegen Elterngeld, na wenn Du mehr als den Mindestsatz von 300 € haben willst, dann muß Du logischerweise arbeiten gehen. Weil, alle Monate die jetzt zwischen Ende Elternzeit1 und dem neuen Mutterschutz sind, erhöhen das Elterngeld - wenn Du verdienst hast. Wenn nicht, zählen die mit 0 € und ziehen den Satz entsprechend runter.

Mitglied inaktiv - 05.03.2014, 15:04