Frage: Was stht mir zu

Hallo Frau Bader, habe mal eine Frage. Also befinde mich im Moment noch in Elternzeit(2tes Jahr ohne Elterngeld,denn das habe ich mir voll im ersten Jahr auszahlen lassen)gehe zurzeit 50% arbeiten in der Elternzeit,Vertraglich so festgelegt und ab 1.November würde meine 100% Stelle wieder in Kraft treten,automatisch. Nehmen wir an ich würde im Mai SS werden,und ein BV bekommen(was bei uns sofort passiert)bekomme ich dann mein Gehalt weiter also die 50%?Und wenn ich dann November ist das volle Gehalt 100%,da ja dann dort mein alter Vertrag wieder in Kraft kommt?Oder sagen die dann nein nur die 50%? Wie ist es mit der Lohnsteuerklasse zurzeit hab ich ja die 5,wenn ich im November BV bin und 100% bekomme,wäre es dann nicht besser da ich gleich viel verdiene wie mein Mann für den zeitraum in die 4 zu gehen? Also beide 4/4? Und dann später wenn ich wieder anfange zu arbeiten mit 50% nach 2Jahren Elternzeit wieder in die 5 wechsele,oder haben wir dann ein Minus und müssen Steuern nachzahlen? Und wie berechnet sich mein Elterngeld?Nehmen wir an im Januar kommt das 2te Kind ,also wird das einkommen die letzten 12Monaten vor der Geburt des Kindes gerechnet?Zählt dazu das Einkommen in der Elternzeit mit 50%?und dann für paar Monaten mit 100%?(Ab November bis Januar) Danke für Ihre Zeit und einen schönen Tag LG Schokotraum

von schokotraum am 27.01.2014, 07:51



Antwort auf: Was stht mir zu

Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. 2. Ja, evtl. wegen EG u MG 3. Sie meinen nachd er 2. EZ? Kann ich nicht allgemein sagen 4. Nach dem Gehalt der letzten 12 Mo. ohne Monate mit bezug von EG u MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014