Frage: Was steht mir zu

Hallo ich hatte ihnen neulich ja aschon einmal geschrieben. Ich bin ss und mein ET ist der 08.04.2013. Nun habe ich aber zum 31.12 EZ Ende des 1. Kindes bei meinem AG gekündigt da wir 120 km weg gezogen sind. Ab dem 01.03. würde ich im Mutterschutz sein. Was kriege ich denn jetzt dann vom Amt? Für Jan. und Febr. Macht es dann Sinn sich krank schreiben zu lassen? Vermittelbar bin ich glaube ich dann nicht wirklich. Dürften sie mir eine Sperre geben weil ich gekündigt habe?

von sternchen1410 am 27.07.2012, 08:06



Antwort auf: Was steht mir zu

Hallo, 1. Es kommt darauf an, warum Sie weggezogen sind. Sie nicht gesperrt, wenn dies zum Beispiel aus beruflichen Gründen des Ehemanns geschah. 2. Warum sind Sie nicht vermittelbar?Arbeitslosengeld 1 bekommt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und was meinen Sie mit "macht es Sinn sich krankschreiben zu lassen"?Es macht Sinn, sich krankschreiben zu lassen, wenn man krank ist. Ansonsten erfüllt man verschiedene Straftatbestände. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2012



Antwort auf: Was steht mir zu

Wieso bist du nicht vermittelbar ? Wenn Du nicht vermittelt werden willst, dann melde Dich einfach nicht beim Amt. Vorraussetzung für ALG1 ist auch arbeiten gehen zu wollen, alles andere ist Betrug ! Die zwei Monate sind ja noch etwas hin und somit planbar, da kann man jetzt was zur Seite legen. Schöne Restschwangerschaft

von Sternenschnuppe am 27.07.2012, 08:38



Antwort auf: Was steht mir zu

Ok da ist glaube ich jetzt etwas falsch verstanden worden. 1. Wer stellt eine schwangere Frau ein? 2. Ich arbeite in der Altenpßflege . 3. Ok das habe ich falsch formuliert: ich meine krank schreiben wegen dem schweren Heben. Oder besser gesagt Berufsverbot

von sternchen1410 am 27.07.2012, 09:19



Antwort auf: Was steht mir zu

Eine Bekannte haben sie auch im 7. / 8. Monat noch in eine Maßnahme vermittelt. Melde Dich arbeitslos, sage denen warum Du den alten Jo gekündigt hast und schau was passiert. So ein PC Kurs oder oder ist ja auch ein netter Zeitvertreib und macht sich gut im Lebenslauf. Meist entfällt eine Sperre wenn man belegen kann, dass die Betreuungszeiten nicht zu den Arbeitszeiten passen. Und 120km pendeln, das braucht Zeit.

von Sternenschnuppe am 27.07.2012, 11:42



Antwort auf: Was steht mir zu

Es ist kein Problem als schwangere Frau einen Job zu finden, der Arbeitgeber stellt einen dann meist nur bis zum Mutterschutz ein, aber man hat trotzdem die Möglichkeit arbeiten zu gehen. Wenn das nicht in deinem alten Berufsfeld geht, dann sucht man sich eine andere Tätigkeit. Ich sehe da kein Problem.

von Sonni74LS am 27.07.2012, 20:08



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