Frage: Was steht mir zu?

Hallo Frau Bader, Ich wollte wissen, ob mir Mutterschutzgeld und Elterngeld zusteht? Mein ET ist der 10.09.2011. Der Mutterschutz beginnt am 30.07.2011. Mein Arbeitsvertrag endet aber am 29.07.2011. Meine Krankenkasse meinte das ich und mein 1. Sohn ab 30. 09. nun nicht mehr versichert seien. Ist das so richtig? Sie meinte wenn das Kind früher als zum ET geboren werden würde, dann würde ich wieder Mutterschutzgeld bekommen, weil dann der Mutterschutz früher anfangen würde als jetzt????? Ich bin am verzweifeln. es kann doch nicht sein, das ich ab morgen mit meinem 1. Sohn nicht mehr krankenversichert bin, nur weil ich keinen Arbeitgeber mehr habe? Und wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Gearbeitet habe ich ja die letzten 12 Monate. Bitte helfen sie mir. Vielen, vielen Dank im Vorraus. Liebe Grüße biggy1003

Mitglied inaktiv - 29.07.2011, 20:13



Antwort auf: Was steht mir zu?

Hallo, Sie sind tatsächlich nur bis zum letzten Tag des Arbeitsvertrages versicheer. Danach müssen Sie versuchen,bis zum Ende des Mutterschutzes Leistungen drch ArbGeld I zu erlangen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2011



Antwort auf: Was steht mir zu?

Mutterschutz beginnt am 30.07.2011........ habe mich verschrieben.....

Mitglied inaktiv - 29.07.2011, 20:22



Antwort auf: Was steht mir zu?

hallo also eg bekommst du sicher ganz normal. bist du verheiratet? dann in die familienversicherung deines mannes wechseln,ansonsten muss das sicher über das amt laufen wenn das wirklich so sein sollte wie die kk es sagt.

Mitglied inaktiv - 29.07.2011, 21:42



Antwort auf: Was steht mir zu?

Verheiratet bin ich nicht....

Mitglied inaktiv - 30.07.2011, 10:32



Antwort auf: Was steht mir zu?

Hallo Frau Bader, dankefür ihre hilfe.... Können sie mir noch sagen, ob ich Elterngeld beantragen kann, also ob mir das zusteht? Gearbeitet hane ich ja die letzten 12 Monate. Vielen Dank. mfg

Mitglied inaktiv - 01.08.2011, 09:33



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