Hallo liebe Frau Bader,
Mein Mann verdient sehr gut und wir haben beschlossen, dass ich zu Hause bleibe bei unserem Kind.
Da er sehr viel arbeitet und nie Zeit hat, bekommen wir sich oft in die haare und er reagiert wie ein trotziges Kind. Da kommen Sachen wie ich soll mit unseren Kind gehen, er sperrt das Konto und ich bekomm gar nix. Er nimmt mir das Kind weg, weil ich keine Wohnung, keinen Job und kein Geld hab.
Wir haben ein gemeinschaftskonto und die Wohnung, Auto gehört alles ihm...
Meine Eltern wohnen 30 km weit weg und hab ehrlich gesagt hier niemanden, ich wüsste wirklich nicht wohin...
Ich bin oft sehr verzweifelt, kann er das alles wirklich durchsetzen und ich steh mit meinen Kind einfach auf der Strasse
Danke lg
von
rosi713
am 16.04.2017, 12:39
Antwort auf:
was steht mir zu?
Hallo,
wenn Sie sich trennen muss er Ihnen u dem Kind Unterhalt zahlen. Zu den Eltern ziehen dùrfen Sie mit dem Kind aber nicht ohne seine Zustimmung
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2017
Antwort auf:
was steht mir zu?
Dein Mann kann dir nicht das gemeinsame Kind wegnehmen, ihr habt ja gemeinsames Sorgerecht.
Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto habt, dann gehört euch das gemeinsam. Dir steht ein monatliches Taschengeld zu, unabhängig vom Haushaltsgeld. Der Taschengeldanspruch ist als Teil des Familienunterhalts (§§ 1360 bis 1360 b BGB) geregelt. Dem einkommenslosen Ehepartner ("haushaltsführender Ehegatte") steht ein Taschengeld von fünf bis sieben Prozent des Nettoeinkommens des anderen zu.
Sollte es zur Trennung kommen, wird alles was in der Zeit der Ehe hinzuerworben wurde, auch seine Rentenansprüche, durch zwei geteilt. Alles was die Ehegatten in die Ehe mit hineingebracht haben, erhalten sie wieder zurück.
Du kannst mal bei einer Caritas Beratungstelle um Hilfe fragen (Beratung).
Ich denke nicht, dass ihr Anwälte braucht, ihr braucht eine Paartherapie.
Mitglied inaktiv - 16.04.2017, 13:11
Antwort auf:
was steht mir zu?
Was soll ich ihrer Meinung dann tun wenn er mich mit Kind auf die Strasse setzt?
Wenn er das Konto sperrt und ich kein Geld hab wo soll ich dann hin?
Ich muss ihn noch zusätzlich fragen ob es ihm recht ist wenn ich zu meinen Eltern ziehe?
Was hab ich für Rechte gar keine?
von
rosi713
am 18.04.2017, 17:54
Antwort auf:
was steht mir zu?
Also zu mir hat der Herr vom Jugendamt gesagt, wenn ich jetzt keine 200 km weit weg ziehe, kann der KV da nichts tun. Bei mir ging es hier um etwa 20 km von der Stadt aufs Land und das JA meinte,er hat ein Auto und damit ist er mobil und kann in 20 Min da sein. Geh doch mal zu einer Beratung aufs Jugendamt
von
Mella1307
am 18.04.2017, 18:08
Antwort auf:
was steht mir zu?
Ich wollte es mir ersparen zur Beratungsstelle oder zum Amt zu gehen, deswegen hab ich hier um Rat gefragt um mehr darüber heraus zu finden.
Aber danke für eurer wissen und Erfahrungen
von
rosi713
am 19.04.2017, 09:28
Antwort auf:
was steht mir zu?
Ich wollte es mir ersparen zur Beratungsstelle oder zum Amt zu gehen, deswegen hab ich hier um Rat gefragt um mehr darüber heraus zu finden.
Aber danke für eurer wissen und Erfahrungen
von
rosi713
am 19.04.2017, 09:30
Antwort auf:
was steht mir zu?
Wenn ihr gleichberechtigte Kontoinhaber seid, kann nicht einer einfach das Konto sperren. Das geht doch gar nicht.
Ich würde erst mal ein eigenes Taschengeldkonto eröffnen und jetzt monatlich das Taschengeld darauf überweisen lassen. Hast du keine eigenen Konten, Sparbücher etc?
Mitglied inaktiv - 20.04.2017, 07:55