Was steht mir zu nach Elternzeit wieder schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was steht mir zu nach Elternzeit wieder schwanger

Guten Morgen Frau Bader, Ich habe die letzten zwei Monate meiner Elternzeit auf geringfügiger Basis bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (01.08.14 bis 30.09.14) Dieses wurde auch schriftlich festgehalten. Ab 1.10.14 bin ich wieder auf Vollzeit beschäftigt bzw mein alter Arbeitsvertrag von vor der ersten Schwangerschaft tritt wieder in Kraft. Auch das hab ich schriftlich festhalten lassen. Jetzt habe ich aber erst ein paar Schichten gearbeitet und bin wieder schwanger. Ich bekomme ein sofortiges Beschäftigungsverbot, da ich im Schichtdienst arbeite und dort stark geraucht wird ( Casino). Meine Frage, bekomme ich nun mein Vollzeitgehalt weitergezahlt, obwohl ich nur kurz gearbeitet habe diesen Monat? Meine Chefin ist sich da so nicht sicher.. Vielen Danke Mit freundlichen Grüßen K.B.

von Kathrin1805 am 13.10.2014, 09:24



Antwort auf: Was steht mir zu nach Elternzeit wieder schwanger

Hallo, klar! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2014



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