Hallo Fr. Bader.Mein Sohn ist am 16.02.2012 geboren.Hatte vor der SS einen Vollzeitjob wo ich ein BV bekam und einen 4oo Euro Job wo ich bis zum Mutterschutz arbeiten durfte.Bekam von beiden Stellen Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld.Nun bin ich erneut SS,der Entbindungstermin wäre der 11.April 2013.Meine Elternzeit endet zum 15.02.2013.Bis zum Mutterschutz müsste ich also noch 12 Tage arbeiten.Was muss ich nun beachten???
Bekomme ich aus beiden Stellen wieder das Geld wie bei der 1.SS??Wie sieht es mit Elterngeld aus???Bleibt alles gleich oder habe ich weniger zu Verfügung???Danke Ihnen
von
micha0380
am 17.10.2012, 13:27
Antwort auf:
Was steht mir zu bei 2. SS ???
Hallo,
vom Minijob bekommt man kein MG!?
Sie können ansonsten bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern (hier muss der AG zustimmen) und bekommen dann MG von KK und AG. Wenn er nicht zustimmt, müssen Sie arbeitengehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2012
Antwort auf:
Was steht mir zu bei 2. SS ???
Ich behaupte, wenn du beide Jobs noch hast, bekommst du auch wieder das Mutterschaftgeld aus beiden Jobs
(Quelle: www.schwanger-in-bayern.de)
Daher bitte auf keinen Fall eine Teilzeitvereinbarung oä unterschreiben.
Beim Elterngeld bekommst du das gleiche wie beim ersten Kind, weil der gleiche Berechnungszeitraum zum Tragen kommt. Hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus.
Du bekommst für die Monate Feb bis Juni 2013 noch Urlaub!
Also 5/12 vom Jahresurlaub. Die könntest du auch für die 12 Tage zwischen EZ und MuSchu nehmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.10.2012, 23:14