was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Genau genommen noch bis Mai 2018. Elterngeld bekomme ich noch bis April. Gestern habe ich erfahren dass ich nun mit dem zweiten Kind schwanger bin. Was steht mir dann ab Mai zu?! Und wie viel Elterngeld bekomme ich? Wird das ganze aus meinem Verdienst vor der Schwangerschaft berechnet oder bekomme ich nur die 300 Euro als " Mindestlohn " . Vielen Dank im voraus für Ihre Fachliche Beratung.

von Liss26 am 31.01.2017, 15:44



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2017



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Bist du jetzt am Ende des ersten EZ-Jahres? Wann ist der genaue ET vom zweiten Kind? Wenn jetzt das erste EZ-Jahr um ist und der ET z. B. im September ist, schauts nicht so schlecht aus mit EG. Dann sind Mai, Juni und Juli (je nach ET) Nullrunden und du bekommst 9x alten Lohn angerechnet. In der EZ von Mai bis zum Mutterschutz gibt's allerdings nichts, war ja wahrscheinlich auch so geplant, oder? Beende auf jeden Fall die Elternzeit vom ersten Kind zum Tag vorm neuen Mutterschutz, dann gibt's im Mutterschutz Vollzeitlohn!

von malini am 31.01.2017, 16:14



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Noch was: wann ist Kind 1 genau geboren?

von malini am 31.01.2017, 16:15



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Entscheidend ist wie alt Kind 1 ist und wann der Mutterschutz beginnt. Die Elternzeit kannst du zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. Bis dahin gibt es nix nach dem Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 31.01.2017, 16:15



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Kind 1 wird im Mai 1 Jahr alt. ET ist im Oktober. Nein war nicht geplant- da erstes Kind durch Icsi entstanden ist und Wunder geschehen wohl... ☺

von Liss26 am 31.01.2017, 18:00



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Was ich meinte mit geplant: dir muss ja bewusst gewesen sein, dass es im zweiten Elternzeitjahr kein Geld gibt. Aber ansonsten bleibt es in etwa bei meiner Rechnung. Je nachdem, wann genau ET ist, hast 2-3 Nullrunden (Juni, Juli und evtl. noch August - je nach Mutterschutzbeginn), das heißt ein bisschen weniger Elterngeld (dafür 10% Bonus, da das erste Kind bis Elterngeldende noch keine 3 sein wird). Und ist doch schön, wenn noch Wunder geschehen :) !

von malini am 31.01.2017, 19:06



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Klar das war mir bewusst. Eigentlich war geplant dass ich im Mai wieder arbeite...das hat sich jetzt erledigt. Vielen lieben Dank schon einmal für die Antworten

von Liss26 am 31.01.2017, 19:31



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Wenn Du ab Mai 17 Teilzeit in Elternzeit arbeiten wolltest (klingt so), geht das ja dennoch und erhöht das Elterngeld für Kind 2 :-)

Mitglied inaktiv - 31.01.2017, 20:12



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Du könntest doch trozdem wieder ab mai arbeiten gehen..oder was spricht dagegen?lg

von meijen am 01.02.2017, 08:03



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Das mein Chef mich sicherlich nicht einstellt, wenn er hört das ich mit Kind Nr. 2 schwanger bin. Ich war die einzige Vollzeitkraft ( Medizinische Fachangstellte) und kann mit zwei kleinen Kindern die ersten zwei bis drei Jahre sicherlich nicht wieder in meinen Beruf einsteigen.

von Liss26 am 01.02.2017, 08:16



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Was bringt es meinem Chef mich für ein Paar Monate wieder einzustellen wenn ich ab September schon wieder in Mutterschutz wäre. Wäre ja nachteilig für ihn . Alleine schon wegen der ganzen Dienstplanänderung

von Liss26 am 01.02.2017, 08:18



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

"Er stellt mich sicherlich nicht ein" - du BIST dort angestellt, also kannst du dort arbeiten wie auch unschwanger geplant.

von Andrea6 am 01.02.2017, 10:27



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Löbliche Einstellung aber als AG muss man mit solchen ungünstigen Konstellationen rechnen und die auch abkönnen. Mach Dir da keine Gedanken! Geh wie geplant. Manche gehen nur 2 Wochen bis zum Mutterschutz :-) ist dann halt so :-)

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 11:15



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Mädels Danke für eure Antworten aber in erster Linie ging es mir ja um das Elterngeld und nicht darum ob und wie ich arbeite. Fakt ist dass mein Chef gar nichts muss! Denn rechtlich gesehen muss er mich nur zu den vorherigen Konditionen zurück nehmen und das ist eben als Vollzeitkraft! Und dies möchte ich natürlich nicht! Ich finde das auch nicht unbedingt Löblich- ich als Arbeitgeber würde das auch nicht wollen bzw. In Kauf nehmen dass der ganze Dienstplan umgeschrieben wird nur weil eine Helferin wegen paar Monaten zurück in ihren Job möchte! Vor allem muss man beachten dass ich gar nicht mehr alles machen darf! Gerade im Medizinischen Bereich ist es sowieso nicht so leicht. Ich könnte nur noch an der Anmeldung eingesetzt werden und das wären schon einmal zwei negativ Punkte 1.schwanger 2. nicht flexibel einsetzbar! So . Und nun hoffe ich auf eine fachliche Antwort von Frau Bader bezüglich des Elterngeldes.

von Liss26 am 01.02.2017, 14:35



Antwort auf: was steht mir in der Elternzeit zu, wenn ich mit dem zweiten Kind schwanger bin

Hallo Liss26, wer fragt muss auch mit Antworten umgehen können, zudem ist die Frage ja weiter oben beantwortet und Frau Bader wird Dir mit Sicherheit auch antworten aber dazu auch nix anderes sagen! Zusammenfassung, falls Du es oben nicht verstanden hast... Geburt Kind 1 war im Mai 16 Im April 17 läuft vermutlich Dein Elterngeld aus? Dann hast Du bis zum Beginn Mutterschutz keinerlei Einnahmen. (Kindergeld und der Vater der Kinder ist finanziell für Euch zuständig.) Du kannst die Elternzeit zum Beginn Mutterschutz beenden. Damit Du im Mutterschutz volles Geld bekommst. Du hast nicht geschrieben wann der errechnete ET ist. Irgendwann im September. Bedeutet Du hast ca. 2 Monate die mit 0€ in die Berechnung eingehen und ca. 10 Monate Einkommen von vor Kind 1 die herangezogen werden. Alles addieren und durch 12 teilen, davon ca. 65% werden Dein nächstes Elterngeld + Geschwisterbonus. Deine Meinung bzgl. Rückkehr an den Arbeitsplatz im Mai 17 ist einfach nicht nachvollziehbar aber ist ja Deine Sache.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 16:40



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