hallo frau Bader, ich bin rechtlich nicht so auf zack und komme nicht weiter! mein freund und ich sind nicht verheiratet! wir bekommen im Oktober ein Kind. ich bin seit 1.3.15 arbeitslos und bekomme Alg 1! !mein feund ist voll berufstätig. wir wollen noch vor der Geburt die Vaterschaft Beurkunden lassen. wie ist das mit der Unterstützung vom Staat. ..steht mir eine erstlingsausstattung zu? wann muss ich Kindergeld beantragen?
was genau ist Elterngeld und wann und wo muss ich das beantragen?
die Krankenkasse übernimmt die Zahlung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung. das Alg 1 wird in der zeit ausgesetzt! aber muss ich das auch noch wieder beantragen? ?
macht mutterschaftsgeld Sinn und habe ich was vergessen, was noch beantragt werden sollte? ?
vielen dank im voraus
mfg Annika F.
von
Annika221188
am 26.06.2015, 13:31
Antwort auf:
was steht mir an finanziellen mitteln zur Verfügung? ?
Hallo,
warum sollte Ihnen Erstlingsausstattung zustehen, wenn der Kindsvater voll im Berufsleben steht?
Mutterschaftsgeld bekommen Sie ja nur indirekt von der Krankenkasse. Weitere Zahlungen nicht. Nach der Geburt Kindergeld und EZ.
Stöbern Sie doch mal hier:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.06.2015
Antwort auf:
was steht mir an finanziellen mitteln zur Verfügung? ?
arbeiten zu gehen?
Wenn ja, dann mußt Du die Kinderbetreuung nachweisen, um Anspruch auf ALG zu haben.
Falls Du nicht arbeiten gehen kannst/möchtest ist es an Euch dies zu finanzieren.
Sprich Dein Freund ist für Euch alle unterhaltspflichtig. Sollte dies geldlich nicht reichen, evtl. Hartz IV zusätzlich beantragen.
Anspruch auf Elterngeld hast Du auch noch.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 26.06.2015, 13:47
Antwort auf:
was steht mir an finanziellen mitteln zur Verfügung? ?
Elterngeld 300€, Kindergeld. Das wird Dein Einkommen sein.
Plus das was Dein Freund hat eben. Finanziell ist er für Euch zuständig.
Egal ob ihr verheiratet seid oder zusammen wohnt.
Langt es nicht bleibt Wohngeld, H4 oder arbeiten gehen.
von
Sternenschnuppe
am 26.06.2015, 14:16
Antwort auf:
was steht mir an finanziellen mitteln zur Verfügung? ?
Erstlingsausstattung, musst du beim Amt nachfragen. Und je nachdem in welcher Schwangerschaftswoche du bist am besten noch gestern. Gleiches gilt für einen Termin bei Diakonie, ProFamilie, kath. Frauen. Diese unterstützen Familien mit geringen Einkommen auch noch mit Geldern. Aber nur wenn man sich rechtszeitig meldet. Und wenn beide Elternteile nicht zu viel verdienen.
Kindergeld geht erst nach Geburt, genauso wie Elterngeld. Du benötigst für beides die Geburtsurkunde des Kindes. Zudem, nach der Geburt schnellstmöglich Kind der Krankenkasse melden (auch wegen dem nachgeburtlichen Mutterschaftsgeld), die melden dann auch Sozialversicherung und Steuernummer an. Die Du für Kindergeld benötigst.
Ansonsten ist Dein Freund euch gegenüber unterhaltspflichtig. Solange dessen Einkommen ausreicht, gibt es kein Hartz4, auch nicht unterstützend. Evtl könnten ihr aber Voraussetzungen wegen Wohngeld und erhöhtem Kindergeld erfüllen, muss man dann auch nach der Geburt schauen.
Wenn Elterngeld durch ist, ist auch Deine Elternzeit vorbei - da du keinen Arbeitgeber hast. Spätestens dann werdet ihr schauen müssen wegen Einkommen. Entweder es langt was ihr dann habt, oder Du wirst dich mindestens wieder arbeitssuchend melden müssen. Arbeitslosengeld1 allerdings gibt es nur wenn auch Kinderbetreuung gewährleistet ist. Da Geburtstermin im Oktober, würde ich da nach einer Tagesmutter schauen. KiGa, Kita oder ähnliches könnte schwierig werden, weil die meistens Kinder nur zum August nehmen - wenn die Schulanfänger vom KiGa in die Schule wechseln. Da halt frühzeitig schauen (spätestens im Februar 1016), dann laufen meistens die Anmeldefristen. Ist nur mal so ein Tipp am Rande.
Mitglied inaktiv - 26.06.2015, 17:14