Frage: Was soll ich machen ?

Hallo ich bin bis zum 9.10.17 in elternzeit als teilzeit beschäftigte .Jetzt hat sich mein arbeitgeber bei mir gemeldet das ich ab 9.10 wieder arbeiten muss ! Mein Problem ich habe 2 Kinder die nur bis 14uhr im kindergarten sind und ich kein platz bekomme bis 16uhr für beide.Habe ihm gesagt das ich nur vonn9.00uhr bis 13.30 arbeiten kann da schrieben die mir ich soll bitte in mein Arbeitsvertrag gucken was ich da unterschrieben habe das ich flexibel sein muss ! ja das War wo ich keine Kinder hatte.Die teilzeit stelle ist von 9uhr bis 19uhr ! Was soll ich jetzt machen? Die lassen sich auf nichts ein! Soll ich jetzt einfach kündigen? Eigentlich will ich nicht kündigen !Wenn die mich kündigen steht mir da was an geld zu?

von J.C am 28.07.2017, 23:46



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Hallo, haben Sie denn noch TZ übrig? Ansonsten haben Sie einen Anspruch auf TZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Betrieb mehr als 15 AN hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2017



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Die müssen dich nicht kündigen, Du musst kündigen, wenn deine EZ endet, du diese nicht verlängern und den ursprünglichen Vertrag nicht erfüllen kannst. Was in deinem Vertrag steht, weißt Du ja schon lange, genauso dass Du keine Betreuung hast. Also hattest Du genug Zeit, um dich ggf. nach einer neuen Stelle umzusehen. Wenn Dein Vertrag für dich nicht erfüllbar ist, dann musst Du kündigen. Rechtzeitig mit dem Amt in Verbindung setzen und erklären, dass Du wegen Betreuungsproblemen kündigen musst. Wäre das Problem denn mit einem Platz bis 16 Uhr behoben, wenn Du bis 19 Uhr arbeiten musst? Falls nicht, hat sich das Thema ja ohnehin erledigt. Klingt jetzt hart, aber versetz dich mal in den AG. Um bei Deinen Worten zu bleiben... Der hat jemanden angestellt für die Zeit von 9-19 Uhr - das war wo du eben noch keine Kinder hattest. Ist ja nicht seine Schuld, dass Du jetzt ein Kind hast und deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst/willst. Warum sollte er dich kündigen. Er hat genauso ein Recht darauf, dass dein Vertrag wieder genau so auflebt, wie er geschlossen wurde, wie du. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 29.07.2017, 00:10



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Entschuldigung, aber manchmal frage ich mich hier wirklich, wie einige bisher durchs Leben gekommen sind. Dein AG hat sich bei dir gemeldet und gesagt, dass du nach Ende deiner (von dir gewählten) EZ wieder arbeiten musst - was hast du denn bitte sonst erwartet? Ja, es ist oft hart, mit Kindern zu arbeiten und in Deutschland sind viele Firmen nicht sehr familienfreundlich, aber das IST die Lage, das überlegt man sich doch spätestens in der Schwangerschaft, wie das laufen kann.

von Tini_79 am 29.07.2017, 00:26



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Ich will nicht zum Amt ich brauch kein geld von denen .Ich bin ja am arbeiten Ja mit Kindern ! Ich wollte nur wissen ob der ag das so machen kann darf und mehr nicht ! Vielleicht hat sich mein text einfach nicht gut angehört.Braucht hier nicht direkt unfreundlich zu werden und ja hattest genug zeit anderen Job zu suchen ich brauch kein neuen Job ich bin selbstständig.Lg

von J.C am 29.07.2017, 18:59



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Dann kündigst Du einfach. Zum exakten Ende der Elternzeit muss es aber drei Monate eher sein. Das ist sxhon vorbei. Welche Fristen hast Du laut Vertrag ? Nur um die Krankenkasse musst Du Dich dann selbst kümmern.

von Sternenschnuppe am 29.07.2017, 21:29



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Wenn Du Selbständig bist, hast du doch keinen AG und somit keine EZ, das passt nicht zusammen. Und wenn du "nebenbei" Selbständig bist, hast du ja eine Alternative zu diesem Job und alles ist gut. Dass der AG ein Recht auf Vertragserfüllung hat - genau wie du - wurde dir ja gesagt. Stell dir vor, du wolltest in deine alte Stelle mit allen Zeiten zurück und der AG sagt "Ja, also Sie haben ja jetzt Kind, da konnen Sie hier nicht länger als 4h am Tag arbeiten." Wäre das fair? Nö. Gleiches Recht für den AG. Wunschstunden stehen einem leider nicht zu. Wenn die TZ keine Möglichkeit ist, bleibt halt nur die Kündigung. Wobei mir das mit Selbständig und AG immer noch Unklar ist, aber egal. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.07.2017, 20:34



Antwort auf: Was soll ich machen ?

Hi! Kann es sein, du du als Freiberuflerin einen Vertrag mit deinem AG geschlossen hast? Auch dann gilt: der von beiden Seiten unterschriebene Vertrag tritt nach der vereinbarten Teilzeit/Elternzeit wieder vollumpfänglich in Kraft. Kannst oder willst du das nicht mehr und dein AG kann dir aus betrieblichen/organisatorischen Gründen keinen anderen Vertrag anbieten, musst du kündigen. Da du genug Zeit hattest, dich um einen Job entsprechend deinen neuen Arbeitszeiten zu bemühen, wird das Arbeitsamt dich aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer Sperre von 3 Monaten belegen. Danach hast du Anspruch auf ALG1, sofern du als Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Hast du das nicht, bleibt H4. Erfüllst du den Vertrag einfach nicht, kann er dir fristlos kündigen, dann gibt´s auch eine Sperre von 3 Monaten. Sprech doch noch mal in Ruhe! mit deinem AG. Schildere im die Situation und frage ihn, ob er dir eine andere Lösung anbieten kann. Wütend zu werden, weil der Chef sich auf einen von dir unterschriebenen Vertrag beruft und sich nicht um deine Probleme kümmert/kümmern kann, wird sicher nicht zielführend sein.

von cube am 31.07.2017, 09:33