Guten Morgen, Ich hätte Frage zum Steuerklassenwechsel: meine Frau ist zur Zeit schwanger (4.Monat) und ihr wurde vom Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zur Geburt unseres Kindes ausgestellt. Wir sind beide arbeitstätig und ihr Gehalt ist höher als mein Gehalt sodass ihre Steuerklasse 3 und meine 5 ist. Aufgrund des Beschäftigungsverbots bekommt sie momentan ihr Gehalt vom Arbeitgeber in Höhe vom Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. 1.Frage: wenn wir jetzt unsere Steuerklassen wechseln, d.h. ich in die Klasse 3 und sie in die 5, wird ihr Gehalt immer noch wie im Referenzzeitraum (letzte 3 Monate vor der Schwangerschaft) durch die Klasse 3 besteuert oder durch ihre neue Klasse 5? 2.Frage: ist sie in diesem Zustand (Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot) überhaupt erlaubt ihre Steuerklasse so zu ändern? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
von Andrew80 am 03.02.2017, 09:23