Ich habe folgendes Problem. Ich war 2009 schwanger, meine Tochter wurde im November 09 geboren, der Mutterschutz ging bis März 2010. Ich hatte aus 2009 + 2010 Resturlaub von 29 Tagen. Meine Elternzeit endete am 31.12.10. Vom 01.01 - 31.01.11 habe ich dann 21 Tage Urlaub bekommen. Während des Urlaubes habe ich Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft wieder ein Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten (ab dem 12.01.11). Nun habe ich meine Gehaltsabrechnung von Januar 2011 erhalten. Laut dieser wurden 21 Urlaubstage abgerechnet, obwohl ich ja nach 7 Urlaubstagen das BV bekam. Ist das rechtens? Wenn nicht, wie muss ich dagegen vorgehen? Es stehen nun noch 8 Tage Resturlaub drauf, würde dieser verfallen oder bleibt der bis ich wieder arbeiten gehen kann (vorauss. August 2012 nach Ende der neuen Elternzeit)? Danke
Mitglied inaktiv - 24.02.2011, 13:14