was passiert mit mein urlaub den ich noch nicht nehmen konnte vor dem mutterschu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: was passiert mit mein urlaub den ich noch nicht nehmen konnte vor dem mutterschu

hallo frau bader. ich habe im mai 2014 mein schatz entbunden und bin an 4.4 in mutterschutzurlaub gegangen.hatte jedoch ab 3.2.ein arbeitsverbot da die rahmenbedingungen bei mein arbeitgeber nicht geschaffen waren bis zum mutterschutz zu arbeiten.meine frage ist: wieviel urlaubsanspruch habe ich für 2014 sonst jährlich 27tage und wie ist er zu gewähren kann er nach erziehungsurluab genommen werden oder ausgezahlt?oder verfällt er gänzlich? vielen dank für ihre info denn bei mein arbeitgeber bekomme ich dazu keine korrekten aussagen musste schon mein gehalt nachlaufen weil ich ja arbeitsverbot hatte. danke

von irmschen am 20.01.2015, 22:33



Antwort auf: was passiert mit mein urlaub den ich noch nicht nehmen konnte vor dem mutterschu

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



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