Frage:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Hallo mein Sohn 4jahre ist heute mit seinen Fahrrad gefahren und abgerutscht.dabei ist er gegen ein parkendes Auto mit dem Fahrrad gefallen. Das Auto hat einen Kratzer davon bekommen. Ich habe einen Zettel mit meine Adresse und telfonummer hinterlassen.
Was passiert jetzt und ist mein Sohn oder ich strafbar dafür.
LG mama0204
von
Mama0204
am 24.04.2017, 21:01
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Hallo,
Ihr Sohn ist nicht deliktsfähig und deshalb haften weder Sie noch eher für den Schaden.
Sinnvoll ist es deshalb, die Haftpflichtversicherung zu ergänzen bzw. zu klären, ob auch deliktunfähige Kinder mit aufgenommen sind.wenn ich nämlich das Auto vom Nachbarn ist, ist das ja schwierig, wenn man sich auf die Deliktsunfähigkeit beruft.
Bezüglich der strafrechtlichen Frage (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bin ich der falsche Ansprechpartner, ich habe seit 20 Jahren kein Strafrecht mehr gemacht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2017
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Dann zahlt das Deine Versicherung. Deliktunfähige Kinder unter 7 kann man ja mitversichern , hast Du ?
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2017, 21:23
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Wir haben in unserer Haftpflicht einen Zusatz für Kinder... ihr hoffentlich auch oder ihr kommt aus Kulanz für den Schaden auf, denn verpflichtet seid ihr dazu rechtlich nicht und der arme Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen.
Strafbar ist übrigens das falsche Wort ;-) Schadenersatzpflichtig...
Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 21:30
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Ahmmm, Dein Sohn dürfte weniger ein Problem haben wie Du. Der Kratzer ist eine Frage für die Versicherung. Aber Zettel an die Windschutzscheibe reicht nicht aus wegen möglicher Fahrerflucht. Meiner persönlichen Auffassung nach hättest Du dich, wenn nach angemessener Wartezeit niemand gekommen wäre, an die Polizei wenden müssen. Will dir da echt keine Angst machen, aber wenn sich bis morgen früh niemand gemeldet hat, würde ich das mal nachholen.
Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 22:24
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Dany hat recht bzgl. Fahrerflucht. Wir hatten erst kürzlich selbst den Fall. Kitakind beim Aussteigen unser Fahrzeug ramponiert, Zettel dran ohne Adresse, nur Name und Telefonnummer. Angerufen: Der Mann teilte mit, Kind sei nicht mitversichert in der Haftpflicht - unser Pech. Er weigerte sich weitere Daten herauszugeben. Wir also zur Polizei, diese schimpfte ein bisschen und legte ihm ans Herz die Daten auf dem kurzen Weg selbst zu nennen, damit wir es der gegnerischen Versicherung melden konnten.
Wir hatten Glück - es geschah beim Aussteigen - somit ein Fall für die Vollkasko - Fahrerhaftung. Auf eine Anzeige wegen Fahrerflucht haben wir wegen des Theaters dann bestanden. In dem Wissen, dass das nix bringen wird, außer Papierkram für die Polizei.
Nur zur Verdeutlichung. Mir fuhr eine ältere Dame ins geparkte Fahrzeug und haute ab, ich legte mich auf die Lauer. Ergebnis - Geldstrafe höher als Schadenssumme + 1 Jahr Entzug Führerschein... Fahrerflucht ist keine Kleinigkeit...
Nun fuhr das Kind hier Fahrrad, bleibt ganz theoretisch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Da passiert aber nix, wenn ein Zettel dran ist ;-)
Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 04:56
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Fahrerflucht bei einem fahrradfahrenden kleinen Kind? Nee, das geht nicht. Ich würde sie auch nicht anzeigen, sie haben einen Zettel dran gemacht. Genauso hätten sie einfach abhauen können, ohne Zettel.
von
Tina_33
am 25.04.2017, 08:01
Antwort auf:
was passiert mir wenn mein Sohn 4 Jahre in ein parkendes Auto gefallen ist
Hallo Tina, das Kind ist Verkehrsteilnehmer entsprechend StVO. Bzgl. Aufsichts- und Sorgfaltspflicht wird letztlich nur ein Richter urteilen können, wenn der Geschädigte klagt, weil die Eltern nicht freiwillig für den Schaden aufkommen.
Ganz gleich wie das Ding ausgeht, es gehört sich für einen Schaden aufzukommen, den mein Kind verursacht hat.
Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 10:30